Ist es rechtens eine Konto- und eine Gehaltspfändung zum gleichen Vorgang zu veranlassen?

1 Antwort

Kein Gläubiger ist gezwungen sich auf Vergleichsverhandlungen einzulassen. Er kann die vorhandenen Pfändungsmöglichkeiten so lange nutzen bis seine Forderung getilgt ist. Dem Vollstreckungsschuldner stehen die gesetzlichen Schutzmöglichkeiten zu: Beim Gehalt ist das die Pfändungstabelle. Die muß der Arbeitgeber beachten. Beim Konto ist das die Möglichkeit, ein normales Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen.