Hallo, ich habe vor eine Zeitarbeitsfirma zu gründen, zunächst als Einzelunternehmen, darf ich neben Arbeitnehmern auch mich selber verleihen?

2 Antworten

Sicher kannst Du dich "verleihen". Während Deine Angestellten ihre Einkünfte in der Anlage N angeben, ist es bei Dir Unternehmerlohn ohne Sozialabgaben und ohne Lohnsteuer. Also ran!

Wie, schon wieder eine neue ZA ?

Wenn du Arbeit brauchst, weshalb gehst du nicht gleich zu einem solchen Anbieter.

Mikkey  06.11.2015, 18:19

Wenn men sich selbst schlechten Lohn zahlt, bleibt das sozusagen in der Familie ;-)

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Werniman  07.11.2015, 11:38
@Mikkey

Da ist was dran. Im Grunde beschei*t man den Staat doppelt,da man ja quasi als Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person bei einem miesen Lohn quasi doppelt Sozialabgaben (Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteil) einspart. 

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