Minijob bei Eheleuten mit gemeinsamer Steuerveranlagung?
Guten Tag,
folgende Fallkonstellation:
A ist nicht berufstätig, erzielt auch keine sonstigen Einkünfte, ist mit B verheiratet und privat krankenversichert. B ist abhängig beschäftigt und wird mit A gemeinsam steuerlich veranlagt. A soll nun als Minijobber angestellt werden. Sind folgende Annahmen richtig?
- Wegen der privaten Krankenversicherung "spart" der Arbeitgeber die Pauschalabgabe für KV?
- Bei Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber müssen die Einkünfte aus dem Minijob nicht in die gemeinsame Steuerklärung einfließen?
- 450 € p.m. Verdienst dürfen im Durchschnitt der gesamten Beschäftigung nicht überschritten werden, d.h. es könnten z.B. auch in drei Monaten jeweils 800 € verdient werden wenn in weiteren drei Monaten 0 € verdient werden und der Arbeitsvertrag 6 Monate läuft?
- Wie wäre die steuerliche Behandlung, wenn wie im o.a. Beispiel nach 3 Monaten zu je 800 € das Beschäftigungsverhältnis endet und keine weitere Beschäftigung aufgenommen wird. Bleibt es bei der Nichtberücksichtigung in der gemeinsamen Steuererklärung?
- Habe ich wesentliche Aspekte des Minijobs -aus Sicht des Beschäftigten - vergessen?
Vielen Dank für die weitere Unterstützung!