Muss ich beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gewerbeanmeldung) meine alte freiberufliche Tätigkeit als Nachhilfelehrer angeben?

2 Antworten

Jahresfreibetrag als Student

Als Student hat man dieselben Freibeträge wie auch als Maler, Rentner, Busfahrer, Steuerberater usw.

Das bedeutet, dass du mit den 2.400,00 Euro den Grundfreibetrag nicht knacken kannst, zumal ja auch noch Ausgaben zu berücksichtigen sind.

Aber das Finanzamt will ja prüfen, ob Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festzusetzen sind. Also werden natürlich alle Einkünfte berücksichtigt, die keinem Steuerabzug (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) unterliegen. Also auch der erteilte Unterricht.

Zudem ist für die Umsatzsteuer zu prüfen, ob eine Kleinunternehmerschaft (weiterhin) vorliegt und falls das der Fall ist, ob du davon Gebrauch machen willst.

Nur für die Gewerbesteuervorauszahlungen braucht man die Lehrtätigkeit nicht.

Es wird gefragt, womit Du bisher Dein Geld verdient hast. Wenn Du auch Nachhilfe gegeben hast, gehört das dazu.

Ausserdem wird man ja über Deine alte Steuernummer (falls Du eine neue bekommst) sowieso Deine Akte herbei ziehen udn es dann sehen.

Was soll denn das Finanzamt da sehen, wenn er die Unterrichtstätigkeit nicht erklärt hat?

Die Nichterklärung war im Übrigen bis jetzt auch richtig.

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@EnnoWarMal

Meine Antwort war fertig, bevor die Frage ergänzt wurde:

Es fehlte:

Als Student gebe ich seit ca. 3 Jahren Nachhilfe für ein
Nachhilfeinstitut und das auf freiberuflicher Basis. Persönlich gemeldet
habe ich diese Tätigkeit jedoch nicht, da ich davon ausging, dass ich
meinen Jahresfreibetrag als Student nicht versteuern muss und ich ihn
mit ca. 200 € monatlich bei weitem nicht erreicht habe...

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