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Stromguthaben vor der Insolvenz kann es mit zukünftigen Abschlägen verrechnet werden?

Ich stehe vor einer Privatinsolvenz und habe bereits ein P- Konto auf dem eine Pfändung liegt. Aufgrund einer Stromchätzung meines Versorgers habe ich 12 Monate viel zu hohe Stromabschläge aus meinen Pfändungsfreibetrag bezahlt.

Meine Idee war jetzt, das erhebliche Stromguthaben auf dem Versorgerkonto stehen zu lassen und es mit den zukünftigen Abschlägen zu verrechnen, was mein Stromanbieter auch machen würde. Sprich ich würde erst einmal gar keine Abschläge mehr zahlen bis mein Guthaben verbraucht ist.

Nun stehe ich aber zu Beginn des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und wenn die Verhandlungen scheitern sollten mit den Gläubigern, wovon ich ausgehe, wird ja vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt.

Darf und dürfte der IV dieses zum Verrechnen auf meinen Stromkonto des Versorgers pfänden obwohl ich eine Verechnung des Gutahben schon vor der Insolvenz vereinbart haben und wie bekommt der IV das überhaupt raus das auf mein Stromkonto ein Guthaben zum verrechnen ist?

Ich kann mir das Geld ja schlecht auszahlen lassen, den dann wäre es ja auf meinen P- KOnto wegen der Pfändung ebenso weg. Zur Not wäre die Variante das ich das Stromguthaben meiner Exfrau überweisen lasse, was bestimmt nicht erlaubt wäre.

Deswegen würde ich lieber das Guthaben auf dem Stromkonto lassen und verrechnen lassen.. nur wenn der eventuelle IV in den nächsten Monaten doch zum Zuge kommt und das GUthaben einfach pfänden kann, wäre es trotzdem weg und ich werde wegen meiner Sparsamkeit bestraft und müsste von meinen Pfändungsfreibetrag die Stromkosten zahlen....

Wer kann mir meine Fragen fachlich richtig beantworten oder mir einen Tipp geben was ich machen soll oder wie andere das eventuelle Problem gelöst haben.

Insolvenz, Privatinsolvenz

Straße alleine reinigen im Mietshaus?

Hallo zusammen,

Folgende Situation:

Wir wohnen in einem Mietshaus mit drei Parteien. Im Erdgeschoss wohnt eine ältere Dame die Eigentümerin der Erdgeschosswohnung und der Dachgeschosswohnung ist. Wir wohnen im ersten Stock (anderer Vermieter) und im Dachgeschoss ein junges tschechisches Pärchen.

Laut Mietvertrag sind wir dazu verpflichtet die Straße zu reinigen und beim Einzug wurde uns vom Vermieter gesagt, dass wir diese Arbeit mit dem Pärchen in der DG teilen würden.

De facto ist es nun so, dass ich das andere Paar nie beim Straße reinigen sehe, die Dame aus dem EG uns aber ständig darauf hinweist, dass wir laut Hausordnung die Straße reinigen müssen.

Da es sich hierbei um ein sehr langes Stück handelt (das Grundstück liegt an einer Straßenecke, somit sind zwei Gehwege zu reinigen) sammelt sich auch immer eine große Menge Unkraut in den Rinnsteinen, daher reden wir hier auch von einem relativ großen Reinigungsaufwand.

Ist es rechtens, die Reinigung nur einer Mietpartei im Haus aufzuzwingen? Ich bin mir sicher (weiß es aber natürlich nicht zu 100%), dass die anderen Mieter auch dazu verpflichtet sind die Straße zu reinigen, die Dame aus dem EG es dem Pärchen aus der DG aber aufgrund der Sprachbarriere (die Mieter in der DG sprechen praktisch kein Deutsch) nicht klar machen kann und daher versucht die Arbeit auf uns abzuwälzen. Ich habe kein Problem damit, dass die ältere Dame nicht mehr bei der Straßenreinigung hilft, sehe es aber auch nicht ein die ganze Arbeit zu machen wenn ein junges, fittes Paar mit im Haus wohnt (die im Gegensatz uns auch noch keinen Nachwuchs haben).

Bevor ich nun aber auf Konfrontationskurs gehe, wüsste ich eben gerne ob es von nur einer Mietpartei verlangt werden kann die Straße zu reinigen, während die anderen beiden Parteien nichts tun?

Danke und Vg

Mietrecht, Recht