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Was passiert mit dem Unterhaltstitel im Fall einer Lüge?

Hallo an alle !

Ich habe eine vielleicht etwas komplizierte frage aber hoffe den noch jemand kennt sich damit aus. Folgender fall: Eine freundin von mir, war mit einem US Soldaten verheiratet, aus dieser ehe gehen 2 kinder hervor, heirat war in deutschland, scheidung durch ein US Gericht kurz nach der trennung in 2010

Mutter ist mit den Kindern in Deutschland geblieben, Vater ging zurueck in die USA. Mutter hat beim Deutschen gericht einen Unterhaltstitel gegen den Vater erwirkt und behauptet das er nie etwas bezahlt hat. Sie bekam Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt. Nach 6 jahren hat das Jugendamt den Vater in USA angeschrieben um rueckwirkend den Unterhalt zu bekommen. Vater hat bezahlt aber Mutter hat es nicht angegeben.

Mutter hat behauptet das sie nur getrennt sind, also nicht gesagt das die Scheidung durch die USA ging, und hat auch ueber die Summe an erhaltenen Unterhalt gelogen.

Meine Fragen : Bleibt der Unterhaltstitle so wie er ist noch rechtskraeftig oder muss mutter eine neue beanstreben? Welche Strafe erwartet der Deutschen mutter weil sie gelogen hat ? Kann der Vater irgenwas machen von der USA aus ?

Bevor dumme fragen auftauchen : Nein es geht hier wirklich um eine sau doofe freundin von mir. Ich selbst bin nicht damit einverstanden was sei gemacht hat. Ich waere froh wenn mein ex bezahlen wuerde oder ueberhaupt kontakt zu unsere kinder haette

betrug, Familie, Kindesunterhalt

Online Verdienst durch Webseiten-Tests - bin ich als Schüler steuerpflichtig?

Hallo liebe Community,

ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage. Ich bin volljähriger Schüler eines Gymnasiums. Um mein Taschengeld etwas aufzubessern, habe ich mich vor einiger Zeit bei der Website UINSPECT angemeldet. Dort führe ich als Tester in unregelmäßigen Abständen sog. Usability-Tests von Websiten durch. D. h. ein Unternehmen, z. B. die Deutsche Bahn beauftragt UINSPECT mit der Testung der Benutzerfreundlichkeit ihrer Website. Dabei gibt die DB vor, dass ihre Seite von z.B. 200 Leuten getestet werden soll. UINSPECT schickt dann eine email an alle angemeldeten Tester (so wie mich) und diejenigen 200 Leute, die als erstes auf den Link in der MAil klicken und sich den Test reservieren, können diesen durchführen. Dabei kommentiert man, was einem an der Website ganz generell gefällt oder stört, bekommt aber auch gewisse Aufgaben gestellt, z.B. soll man eine bestimmte Zugverbindung auf der Bahn-Website probehalber raussuchen und den Such-und Buchungsvorgang im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit kommentieren. Diese Tests dauern meist ca. 15 Minuten und werden mit 10€ vergütet, welche im Folgemonat auf das eigene Paypal-Konto überwiesen werden.Eine Steuernummer musste bei der Anmeldung nicht angegeben werden. Für mich ist das leicht verdientes Geld und ich habe mir deshalb schon 50€ dadurch verdient. Allerdings kommen diese Tests eben nicht regelmäßig. So kommt es, dass man manchmal jede Woche zu einem Test "eingeladen" wird, dann aber auch mal einen Monat gar nicht. Theoretisch kann man 8 Tests im Monat machen und somit maximal 80 € pro Monat verdienen.

Nun habe ich mit die Frage gestellt, ob ich diese Aufbesserung meines Tascgengeldes, vor allem da ich kürzlich volljährig geworden bin, irgendwie beim Finanzamt melden oder gar versteuern muss. UINSPECT betont auf ihrer Website, dass man bei ihnen nicht fest angestellt ist.

Muss ich also mein geringes Einkommen melden oder versteuern? Und wie wäre es, wenn ich mich auch zusätzlich  bei Konkurrenz-Websiten anmelde, die ähnliche Dienste anbieten und somit insgesamt mehr als 80€ pro Monat verdienen würde? Gibt es da vielleicht irgendwo eine Grenze?

Ich bedanke mich schonmal für euren Rat.

MfG

Finanzamt, Nebenverdienst, Steuern, Schüler