Wird der Verdienst des Unterhaltsempfängers bei Kindesunterhalt angerechnet?

2 Antworten

Der Unterhalt für ein in einem anderen Haushalt lebendes Kind, bemisst sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. "Düsseldorfer Tabelle."

Hallo,

der Kindesunterhalt ist immer ein Anspruch des Kindes, nicht der Mutter/dem Vater. Deshalb kann man den Kindesunterhalt nicht aus irgendwelchen Gründen kürzen oder verweigern, die nur mit der Mutter bzw.dem Vater (je nachdem bei wem das Kind lebt) zu tun haben.