muß der einzige erbe auf einen erbschein warten, um das auto des erblassers zu verkaufen?

3 Antworten

Bei dem Sachverhalt stellt sich die Frage, ob sie überhaupt Zugriff auf das Fahrzeug hat?

Falls ja, sollte Sie das Kfz aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen - z.B. Privatgrundstück, Garage o.ä. - und mit den Nummernschiildern zum Straßenverkehrsamt gehen und den Wagen - bis auf Weiteres - abmelden.

Damit enden die Versicherungskosten und Kfz-Steuern werden auch nicht mehr fällig.

Wenn dann der Erbschein eintrudelt, kann sie das Fahrzeug veräußern.

Was sollte einem Verkauf entgegenstehen?

Z.B. ich habe nach dem Tod meines Lebengefährten ohne weiteres ( ohne dass ein Erbschein vorlag ) dessen Auto, Motorrad und Anhänger verkauft.

So lange es deinerseits keine Einwände gibt , lasse sie es einfach verkaufen.

Heiße Kiste, falls doch noch Erben auftauchen. Wenn der Lebensgefährte Dir Auto, Motorrad und Anhänger vorher verkauft hat (eine Schriftform ist hier nicht vorgegeben) wäre es evtl. grenzwertig.

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@Sammy760

Hier geht es nur um die Tatsache, das ein Auto auch ohne Vorlage eines Erbscheines veräußerbar ist. Das ein Verkauf nur vom Erben, bzw. mit Einverständnis dessen verkauft werden darf sollte selbstverständlich sein.

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Hat der Sohn nicht vor seinem Tod seiner Mutter das Auto verkauft? ;-)

Eine Schriftform ist hier nicht vorgegeben. Dem Verkauf eigener Sachen steht ja nichts entgegen. Es wäre es evtl. grenzwertig.