Lohnsteuer, Werkstudent, Halbwaisenrente und Hinterbliebenenrente?

2 Antworten

Die beiden genannten Renten sind mit ihrem steuerpflichtigen Anteil selbstverständlich Einkommen, welches der Einkommensteuer zu unterwerfen ist. Allerdings unterliegen sie nicht dem Lohnsteuerabzug, weshalb das mit der 

Klasse VI

Unsinn ist.

Der steuerpflichtige Anteil bei diesen Renten ist jedoch ziemlich niedrig, weil er nicht nach § 22 EStG berechnet wird, sondern nach § 55 EStDV.

Mit dem Lohnsteuerabzug hat das aber alles nichts zu tun, da musst du an einer anderen Stelle suchen. Möglicherweise hat der Arbeitgeber falsche Daten von dir.

Eine Einkommensteuererklärung wirst du wohl ohnehin abgeben müssen, weil die Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, 410 Euro übersteigen. Da wirst du das Ergebnis dann ja sehen.

Woran könnte es liegen, dass mir Lohnsteuer von meiner Hinterbliebenenrente abgezogen wird?

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@Rentier123

Entweder ist es keine Lohnsteuer oder keine Hinterbliebenenrente. 

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@EnnoWarMal

Doch steht gedruckt auf dem Papier. von meinem Betrag der Hinterbliebenenrente wird mir Lohnsteuer und Kirchensteuer abgezogen.

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Die Hinterbliebenenrente ist vermutlich keine Rente, sondern es sind vermutlich Versorgungsbezüge.
Also Bezüge vom ehemaligen Arbeitgeber deines Vaters oder so etwas.

Und das wird im Volksmund als Betriebsrente bezeichnet, im Steuerrecht sind es Versorgungsbezüge und damit Bruttoarbeitslohn.