Hochzeitslocation storniert, und nun?

Hallo ihr Lieben,

Mein Freund und ich wollen nächsten Juli heiraten, wir hatten uns eine traumhafte Location ausgesucht und ich habe dummerweise zugesagt bevor klar war wie hoch unser Budget ist. Wir haben eine Anzahlung für die verbindliche Terminreservierung geleistet und dann sollte alles weitere folgen (Vertrag wurde keiner abgeschlossen).

Die zuständige Mitarbeiterin meldete sich NICHT bei uns für weitere Details der Verantsaltung durchzugehen (trotz vorheriger Absprache, sie würde sich mit uns in Verbindung setzen), da noch nicht besprochen wurde. Jedenfalls hatten wir ein paar private Probleme und mussten letzendlich die Location absagen.

Ich stornierte sie also, bekam erstmal keine Antwort. Schrieb sie noch einmal per Mail an und erklärt das ich keine Antwort bekam. Dann eine Reaktion, mir wurde gesagt ich bekäme einen Scheck zu geschickt sobald der Termin neu vergeben wurde.

So das war Ende Oktober. Jetzt ist fast Februar und niemand hat sich mehr bei uns gemeldet. Erst rief ich gestern an, da wurde mich gesagt im System sei bermerkt das die Zahlung zurück ging.

Ich rief heute wieder dort an und mir wurde gesagt das der Termin noch nicht vergeben wurde, ich nochmal in 3 Wochen anrufen soll um den Status zu erfahren.

Nun zu meiner Frage. Ich habe weder einen Vertrag unterschrieben, noch wurden weitere Details der Hochzeit besprochen, kein Essen, kein Trinken, keine Deko. Lediglich die Anzahlung. In den AGB's steht lediglich drin das bei "kurzfristiger" Stornierung von Veranstaltungen und Buchungen kosten anfallen können. Nun haben wir aber mehr als 10 Monate vor dem Termin storniert. Was können wir tun? Haben wir ein Recht auf die Rückzahlung?

Herzlichste Grüße T.

Rechte, Stornierung
Darf der Arbeitgeber die mir zugesicherte Gehaltserhöhung zurück nehmen?

Hallo zusammen,

ich hoffe das mir jemand mit einem Rat weiterhelfen kann.

Ich arbeite bei einer Bank intern im „Backoffice“ und stehe eigentlich im guten Verhältnis zu meiner Vorgesetzten.

Im Oktober 2018 hatten wir ein Zielvereinbarungsgespräch geführt wo ich auch angesprochen habe das sich mein Aufgabengebiet ständig erweitert und ich dementsprechend Leistungsgerecht bezahlt werden möchte, sprich eine TG Erhöhung haben möchte. Meine Vorgesetzte hat mir hier zugestimmt und meinte das Sie im Januar die Budgetierung planen muss und schreibt sich das auch mit ein.

So, es ist weder im Januar, Februar, März und April nichts passiert obwohl ich des öfteren nachgefragt habe auch per Mail, wurde aber nur vertröstet das die Angelegenheit noch in Bearbeitung ist. Am 18.04.19 kam dann die E-Mail mit folgender Aussage: Die Unterlagen von dir werden aufbereitet und an die Personalabteilung weitergeleitet.

In der Zwischenzeit hat sich bei mir auch privat was geändert weshalb ich entschlossen habe ein Vollzeitstudium anzufangen ab November.

Die Gehaltserhöhung hat bisher immer noch nicht stattgefunden. Obwohl diese mir Zugesagt wurde.

Da ich im guten Verhältnis zu meiner Vorgesetzten war und Fair sein wollte habe ich Sie über meine Pläne informiert, damit die rechtzeitig eine Nachfolgerin finden können und Bescheid geben das ich auf jeden Fall noch bis Ende Oktober da sein werde.

Eine schriftliche Kündigung habe ich noch nicht abgegeben.

Heute habe ich nochmal bei meiner Vorgesetzten nachgefragt bzgl. der zugesichert Lohnerhöhung diese meinte dann da ich ja kündigen werde steht das nicht mehr zur Debatte obwohl ich noch 6 Monate im Betrieb bleiben werde und keine leistungsgerechte Bezahlung kriege.

Ist das überhaupt rechtlich zulässig?

Kann man in meinem Fall was unternehmen da ich jetzt benachteiligt werden obwohl die schriftliche Kündigung nicht mal vorliegt?

Ich wäre euch für jeden Ratschlag dankbar.

Lg. J

Rechte
Ab wann AfA (Steuersparimmobilie) - wann beginnen die Abschreibungen?

Hallo an alle, ich war bis jetzt stiller Mitleser und nun bin ich neu hier im Forum, weil ich eine spezielle Frage habe.

Ich erwarb im Mai 2015 eine Wohnung, die in einem 1910 errichteten Baudenkmal-Gebäude liegt und vom gleichen Bauträger vor dem Mieterbezug saniert werden soll. Erstbezug und Übergang von Nutzen und Lasten wird im Juni 2017 sein.

Die Abschreibung teilt sich nun auf zwei Teile auf, in den bereits bei Kauf bestehenden Bestandsteil (minus Kosten für das Grundstück), der mit 2,5% auf 40 Jahre abgeschrieben werden kann und in den durch Sanierung neu errichteten Teil, welcher mit einem erhöhten Prozentsatz auf insgesamt 12 Jahre abgeschrieben werden kann (8x9% und 4x7%).

Zu meiner Frage: Ab wann starten die beiden Abschreibungen im einzelnen?

Nach meinem Verständnis und der Meinung meines Steuerberaters müsste ich die 2,5% bereits in meiner Steuererklärung 2016 eingeben können (Kaufdatum im Mai 2015) und die ersten 9% in meiner Steuererklärung 2018 (Fertigstellung 2017 und Übergang von Nutzen und Lasten 2017). Doch mein Finanzamt lehnte die 2,5% nun ab und ist der Meinung, dass ich sie auch erst 2018 eingeben kann.

Ich wende mich nun an euch, da ich gerne mehrere Meinungen dazu hören möchte und gerne auch die rechtliche Bestimmungen kennen lernen will. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn jemand eine Aussage dazu treffen kann, ob das Finanzamt hier Entscheidungsspielraum hat, oder ob der Anfang der Abschreibung gesetzlich (wo im EStG?) geregelt ist.

Vielen Dank im Voraus :)

Finanzamt, Immobilien, Immobilienkauf, Rechte, Steuern, Abschreibung, EStg
welche Rechte habe ich und wieviel muß ich mir gefallen lassen

Hallo, ich bin absolut neu hier und verzeit mir jetzt schon wenn ich einige Fehler mache. Also, vor über einem Jahr sind wir sehr Ländlich gezogen. In einem zwei Familienhaus, wovon über uns die Vermieter wohnen. Am Anfang war auch alles Okey. Dann sind wir gemeinsam über Pfingsten zu gleichen Veranstaltung gefahren, danach brach die Hölle los. Es wird uns laufend vorgeworfen das wir sie, auf dieser Veranstaltung schlecht gemacht haben. Auf unsere Beteuerung dies nicht gemacht zu haben werden wir als Lügner beschimpft, stellenweise werde sie sogar sehr persönlich. Dann hat unser Sohn uns mit unserer ersten Enkelin stolz besucht und auf dem Grundstück geparkt.( wohnt 300KM entfernt) Einen Tag später wurden wir, wie bei einer Inquisition nach draussen zitiert . Von Beleidigungen bis erneute persönlich Anschuldigungen mußten wir uns fast alles anhören und dass in einer Lautstärke, das man sich wieder wie ein 12Jähriger vorkam. Weil sie mit ihren Wagen auf das Grundstück wollten und unser Sohn binne zwei Minuten seinen Wagen raus gesetzt hatte. Sie haben sich dermaßen hinein gesteigert das uns jetzt untersagt wurde den Partyraum zu nutzen und die Schlüssel mußten wir auch abgeben, sowie die Garage von uns nicht mehr genutzt werden darf. Vom drei erhaltenen Schlüssel gaben wir drei wieder ab. Hieraus entbrannte der nächste Streit wir hätten nur zwei Schlüssel erhalten und es wäre unverschämt einfach einen nach zu machen. Als wir beteuerten das diese drei Schlüssel uns ausgehändigt wurden, brach ein neuer Streit aus, der mich sogar sehr persönlich Angriff und wir als Lügner beschimpft wurden,..jetzt haben wir sogar zwei angeblich nachgemacht. Dann hatten wir vor kurzen ein Strassenfest hier. wobei wir immer beim Aufbau helfen. Eine Stund bevor alle Gäste auf "unserem" Grundstück eintrafen kam ich und meine Freundin mit einer Tasse Kaffe raus. Da wir die ganze Zeit draussen waren und gequatscht hatten, hatte ich diese leeren Tassen vergessen und das zog, mir gegenüber, einen Anschiss nach den man zwei Häuser noch weiter hören konnte... An dem Haus ist noch eine kleine "Werkstatt" und ein Partyraum angebaut. Jetzt hat der Sohn der Vermieterin dort eine Beflokungs-Beschriftungswerkstatt in der "Werkstatt" eingerichtet und laufend wir mein PKW zugeparkt oder vor dem Tor stehen Autos, so das ich immer erst bitten muß das ich rein oder rausfahren kann. Heute war es mal wieder soweit obwohl wir letzten Monat die Waschküche gereinigt haben wurde ich auf unsanfte Art wieder gemaßregelt das ich am Wochenende die Waschküche nicht gesäubert hätte. Als ich zu meiner Verteidigung anbringen wollte das wir das doch letzten Monat gemacht haben, sind mir Vorwürfe entgegen gebrüllt worden die mich fast Sprachlos gemacht haben. Eigentlich habe ich eine sehr hohe Tolleranzschwelle aber diese ich gerade überschritten worden. Nun meine Frage, falls es nach dieser Darstellung nicht mehr zu erkennen ist. Müssen wir uns das Verhalten so ohne weiteres gefallen lassen?

Gewerbe, Mieter, Mietrecht, Rechte, vermieter, Pflicht
Plötzliche Inkassoforderung von Zyklop Inkasso

Hallo,

heute Morgen lag ein Schreiben von Zyklop Inkasso in meinem Briefkasten.

Dort ging es um einen Betrag in höhe von über 1700 Euro, die innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden müssen. Ansonsten kommt der liebe Gerichtsvollzieher.

Total ahnungslos um was es überhaupt geht, habe ich dort angerufe. Angeblich sind Zahlungen an das Versandhaus Quelle offen, bei denen ich zuletzt 1996 etwas gekauft habe. Ich weiß aber sicher, dass JEDE Rechnung dort beglichen wurde.

Angeblich wurde ich 2010 schon von der Zyklop Inkasso angeschrieben. Ich habe aber mit Sicherheit nie ein Schreiben von ihnen erhalten.

Nach kurzem Informieren im Internet habe ich gesagt, dass sollte wirklich etwas offen sein (woran ich mich erinnern würde) es mittlerweile verjährt sein müsste. Sagt mir die Dame am Telefon, das ein Titel vorliegt. Habe natürlich sofort eine Kopie angefordert.

Meine Frage ist jetzt was ich tun soll. Natürlich erst mal abwarten ob wirklich eine Kopie des titels kommt aber kann ich sonst noch etwas tun? So wie ich das mitbekommen habe ist ein Titel etwas unanfechtbares. Sollte einer kommen, muss ich wohl oder übel zahlen.

Hab natürlich auch schon alle Unterlagen durchsucht aber habe bei meinem Umzug vor 2 Jahren gründlich aussortiert...Quelle ist pleite, ich habe seit 16 Jahren nichts mehr bestellt, was ich bestellt habe, habe ich bezahlt - und weg damit.

Für jede Antwort wäre ich wirklich dankbar. Bin etwas durch den Wind wegen dieser Sache..

Liebe Grüße

Inkasso, Rechte, Quelle

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