Neuer Dienstwagen vom Arbeitgeber - für was bin ich verantwortlich für was die Firma?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ergänzend zu Obelix:

Selber zahlen mußt Du neben sämtlichen Strafmandaten bei Deinen Urlaubsreisen (möglicherweise je nach Vereinbarung mit dem AG): Parken (meistens nachts sogar eine Garage), Maut-, Fähr- und Autoreisezuggebühren.

Ferner zahlst Du selber bestimmte Anschaffungsextras wie Anhängerkupplung (mit 1 %-Regelung) und mit 100 % Regelung: Boots-/Fahrradträger, Skibox, Anhänger.

Die gute Nachricht: während bei der Versteuerung der Entfernungskomponente nur der kürzeste Weg angesetzt werden muß, kannst Du bei den Werbungskosten die km-Entfernung mit der verkehrsgünstigsten Verbindung ansetzen. Beide km-Zahlen müssen also nicht deckungsgleich sein!

Und noch eine gute Nachricht: wenn die kompletten Jahreskosten des Autos unter dem bislang versteuerten geldwerten Vorteil liegen, kann der Arbeitgeber Dir eine Bestätigung über den Differenzbetrag geben, die Du dann als sonstige Werbungskosten ansetzen kannst.

Ergänzend zu @Obelix:

Der dem ein Auto gehört, der trägt die Kosten. Also, wenn man Dir nicht ausdrücklich bestimmte Kosten aufdrückt, hat die Kosten der Arbeitgeber zu tragen.

Dafür mußt Du ja auch den Privatanteil versteuern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986