Darf ich "Die Bibel" und andere Werke herstellen und verkaufen?

1 Antwort

Hallo,

sorry, etwas zweifle ich ja an der Ernsthaftigkeit der Frage. 

dennoch .....denn Wissen schadet bekanntlich nicht ! ;-)

Habe dazu im Netz folgende Aussage gefunden:

" Der Schutz des Urheberrechts endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Anschließend wird das Werk in aller Regel gemeinfrei, d.h. jedermann kann das Werk dann nutzen und bearbeiten."

Diese Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Urheber gestorben ist (§§ 64, 69 UrhG).

Gruß !

Richtig, deshalb darf man die Lutherbibel seit 1616 und mein Kampf seit letztem Jahr frei drucken.

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@wfwbinder

Ist der Urheber von "Kein Mampf" nicht erst am 30. April 1945 gestorben? Dann beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres 1945 und endet mit Ablauf des Jahres 2015.

Also, nix "Letztes Jahr".

Und ML ist 1546 gestorben....

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