Gefälligkeitsschaden Autounfall?

2 Antworten

Dein Bruder ist auf Wunsch des Fahrzeugeigentümers gefahren.

Er haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Nun müsste man wissen, wie der Unfall zustande kam. Hat Dein Bruder da von der Polizei eine Anzeige bekommen, wegen Missachtung der Vorfahrt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Eine Anzeige gab es meines Wissens nach nicht. Der Fall wurde an die Bußgeldstelle weitergegeben und dann wurde er anschließend aufgefordert ein Bußgeld zu zahlen und eine Nachholschulung zu absolvieren. Außerdem hat er einen Punkt in Flensburg erhalten und seine Probezeit wurde verlängert.

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@FruYl95

Die Nachschulung ist natürlich nicht so toll, aber wenn der Fahrzeugbesitzer wusste, dass er den Wagen einem Anfänger gibt, der noch in der Probezeit ist, dann hat er m.E. schlechte Chancen es vor Gericht zu bekommen.

Aber warten wir mal ab, hier sind auch noch Volljuristen unterwegs.

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@FruYl95

Da der Bruder offenbar noch recht jung ist und insoweit evtl. kein hohes Einkommen hat, sollte er einen Antrag auf Beratungshilfe/PKH stellen und sich selbst einen Anwalt nehmen.

Vorfahrtsmissachtung wird meist als grobe Fahrlässigkeit gewertet, soweit ich dazu lese. Aber da muss der Einzelfall bewertet werden.

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@Andri123

Vielen Dank für den Beitrag. Den Antrag auf PKH wird er auf jeden Fall stellen.

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So viel zum Thema "bester Freund".

Stand Dein Bruder selbst unter Alkohol?? Bußgeld, Punkte und Nachschulung legen das nahe.

Frag mal einen Anwalt, wie es haftungsrechtlich aussieht, wenn ein Betrunkener einen anderen Betrunkenen zu einer Straftat auffordert. Vielleicht müssen sich die beiden den Schaden teilen.

Nein mein Bruder hat definitiv keinen Alkohol getrunken. Da ist er wirklich sehr vernünftig und verantwortungsbewusst. Die Strafe hat er erhalten weil er einem anderen Autofahrer die Vorfahrt genommen hat. Da er ja noch Fahranfänger und noch in der Probezeit ist, ist er nicht gerade glimpflich davon gekommen.

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