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Heizung kaputt. Monteur kann erst im Januar kommen. Wer zahlt die hohen zusätzlichen Stromkosten für Heizung im Notbetrieb?

Guten Abend,

unsere Heizung ist ausgefallen. Es ist eine hochmoderne Luft-Wasser-Wärmepumpe. Sie ist 3 Jahre alt.

Es ist schon der 2. Winter in dem sie ausfällt. Die Firma, von der wir die Heizung bezogen haben, wurde sofort über den Ausfall telefonisch informiert. Man sagte uns, ein Techniker könnte frühestens im Januar kommen und wir sollen die Heizung in den Notbetrieb versetzen.

Im Notbetrieb haben wir einen Stromverbrauch von ca 100kWh pro Tag!!! Wir hatten vorletzten Winter schon einmal einen Heizungsausfall. Da war die Heizung gerade mal 1 Jahr alt. Im Dezember wurde das Problem gemeldet, im Februar war der Heizungsmonteur da und tauschte eine defekte Platine. 3 Monate lief die Heizung im Notbetrieb. Wir hatten eine Stromnachzahlung von 3.000€.

Meine Frage ist: Wer zahlt jetzt die zusätzlichen extrem hohen Stromkosten für den Notbetrieb der Heizung?

Der Ausfall einer Heizung ist ja ein Notfall. Der Kundendienst der Heizungsfirma begründete aber den späten Termin im Januar mit den Worten „Wartungstermine“ hätten Vorrang. Und davon hätten sie momentan so viele, man könne nicht früher zu uns kommen. Wir haben aber noch Gewährleistung auf die Heizung.

Durch Corona, Kurzarbeit und Co haben wir extreme finanzielle Einbußen. Wir können uns eine erneute hohe Stromnachzahlung einfach nicht leisten. Wir sind gelinde gesagt bald pleite. Alle Rücklagen sind aufgebraucht.

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

LG Susanne

Strom, Gewährleistung, Heizung, Rechte, stromkosten, Verbraucher, Verbraucherschutz, Eigenheim, Kostenerstattung, Stromrechnung

Hochzeitslocation storniert, und nun?

Hallo ihr Lieben,

Mein Freund und ich wollen nächsten Juli heiraten, wir hatten uns eine traumhafte Location ausgesucht und ich habe dummerweise zugesagt bevor klar war wie hoch unser Budget ist. Wir haben eine Anzahlung für die verbindliche Terminreservierung geleistet und dann sollte alles weitere folgen (Vertrag wurde keiner abgeschlossen).

Die zuständige Mitarbeiterin meldete sich NICHT bei uns für weitere Details der Verantsaltung durchzugehen (trotz vorheriger Absprache, sie würde sich mit uns in Verbindung setzen), da noch nicht besprochen wurde. Jedenfalls hatten wir ein paar private Probleme und mussten letzendlich die Location absagen.

Ich stornierte sie also, bekam erstmal keine Antwort. Schrieb sie noch einmal per Mail an und erklärt das ich keine Antwort bekam. Dann eine Reaktion, mir wurde gesagt ich bekäme einen Scheck zu geschickt sobald der Termin neu vergeben wurde.

So das war Ende Oktober. Jetzt ist fast Februar und niemand hat sich mehr bei uns gemeldet. Erst rief ich gestern an, da wurde mich gesagt im System sei bermerkt das die Zahlung zurück ging.

Ich rief heute wieder dort an und mir wurde gesagt das der Termin noch nicht vergeben wurde, ich nochmal in 3 Wochen anrufen soll um den Status zu erfahren.

Nun zu meiner Frage. Ich habe weder einen Vertrag unterschrieben, noch wurden weitere Details der Hochzeit besprochen, kein Essen, kein Trinken, keine Deko. Lediglich die Anzahlung. In den AGB's steht lediglich drin das bei "kurzfristiger" Stornierung von Veranstaltungen und Buchungen kosten anfallen können. Nun haben wir aber mehr als 10 Monate vor dem Termin storniert. Was können wir tun? Haben wir ein Recht auf die Rückzahlung?

Herzlichste Grüße T.

Rechte, Stornierung

Rechte als Teileigentümer in einer Hofgemeinschaft?

Wir wohnen in einer Hofgemeinschaft in Rheinland-Pfalz. Jeder Teileigentümer dieser Hofgemeinschaft (4 Familien) besitzen auf dem Hof ein Haus bzw. in unserem Fall haben wir eine ausgebaute Scheune zu Wohnzwecken gekauft.

Damit wir mehr Licht in unserer Küche gewährleisten können, haben wir unser rechtes Scheunentor auf unserer rechten Hausseite um 70cm geöffnet. Das Scheunentor grenzt kurz vor unserer Hausflucht. Unsere Nachbarin fühlt sich nun sehr eingeschränkt, da sie laut ihrer Aussage nun nicht mehr zum Haus kommt. Allerdings hat sie exklusiv eine gemauerte Rasenfläche mit Meerschweinchen-Stall, Gartenutensilien, Pflanzen, Grill usw. vollgestellt, so dass unsere Nachbarin sich ihren Weg zu ihrem Haus selber versperrt. Dieser Rasen gehört eigentlich der Hofgemeinschaft, doch kein Nachbar und auch wir nutzen diese gemauerte Fläche vor ihrem Haus, da sie diese Fläche exklusiv für sich beansprucht.

Allerdings gehört die Rasenfläche zur gemeinschaftlichen Nutzung, doch sie weigert sich über den Rasen Zugang zu ihrem Haus zu schaffen und behaart auf das Wegerecht, was nicht existiert, neben unserem Scheunentor. Jedoch ist auch dieser schmale Weg mit ihren Pflanzentöpfen, Wassertopf, Stühle und Tisch von ihr selbst belagert.

Mittlerweile hat unsere Nachbarin einen Anwalt bemüht, der wohl behauptet, dass die Chance einer Rechtsprechung 50:50 stehen.

Eine vernünftige Unterhaltung bzw. Klärung ist mit dieser Frau nicht möglich.

Recht, Rechte

Sichtschutz - Erlaubnis wegen Belästigung?

(es wird lang, tut mir leid.. hoffe ihr lest es trotzdem durch🥺)

Hey :)

ich bin vor einem Jahr in ein Haus bzw. Wohnung eingezogen, das Anfang letzten Jahres fertiggestellt wurde. Die Mieter hier, haben einen großen „Garten“, wo jeder Mieter des EGs seine Terrasse sozusagen hat. Grünfläche gehört nicht mehr zur Wohnung. Nun, die Terrasse schaut zur Straße, das nahm ich vorm unterschreiben in Kauf.

ich habe allerdings ein Problem, womit ich niemals vor Einzug gerechnet hätte. Ich werde jeden Tag von fremden mindestens 12 mal belästigt.. 4 davon (immer verschiedene) kommen direkt auf meine Terrasse, klopfen an meine Türen, um mein Kater zu „betrachten“.. Die restlichen 8 sind fremde die mind. 5 Minuten gaffen. Das ist so unglaublich belastend für mich, denn ich leide sowieso unter psychischen Erkrankungen. Ich habe deshalb immer meine Jalousien unten, da ich vor Angst schon dissoziiere (bin in Behandlung keine Sorge:). Damit mein Kater die Außenwelt betrachten kann, lass ich ihm was frei..

Mehrere Nachbarn hier haben schon ca. 110cm hohe Umzäunungen mit Sichtschutz angebracht. Ich hatte letztes Jahr der Baugesellschaft per Mail nachgefragt, ob und wie es erlaubt ist.. ohne das Haus zu beschädigen bzw. nicht zu bohren, darf man es. Ich möchte die Erlaubnis gerne schriftlich haben..

leider denke sehr negativ und gehe immer vom schlimmsten aus. Deshalb sagen wir mal, aus irgendeinem Grund wird es nicht erlaubt. Hätte ich trotzdem recht dazu, weil ich Tag täglich belästigt werde?

Dankeschön falls ihr es bis hierher geschafft habt 😬😊

Hier die Terrasse

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