Bad sanieren währen dich in der Wohnung lebe?

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das hier wäre möglich:

Baulärm

Umfangreiche Bauarbeiten über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten rechtfertigen eine Minderung des Nettokaltmietbetrages in Höhe von ca. 50 % rückwirkend ab Baubeginn

AG Weißwasser, Urteil vom 18.04.1994 - 3 C 0701/93, WM 1994, S. 601.

aber vorher würde ich noch mal mit dem vermieter reden. eines solltest du dabei bedenken, du bekommst ein neues modernes zeitgemäßes bad.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaerm.htm

Badsanierung oder -modernisierung? Das ist noch nicht geklärt oder? Auch die Konsequenzen sind sehr unterschiedlich.

Deine Rechte (und die Pflichten) kannst Du hier im Detail nachlesen: http://www.bmgev.de/uploads/media/Modernisierung.pdf

Du mußt also den Vermieter noch einige Fragen schriftlich beantworten lassen, bevor Du Deine Zustimmung erteilst. Darauf hat gtbasket bereits hingewiesen. Sozialromantik, wie Dein Zitat andeutet, ist bei diesen Arbeiten selten am Platz, insb. asuch in der Art: "Sie können sich doch auch kalt oder bei Ihrer Freundin waschen und in der Mensa essen gehen!". Im Studentenwohnheim könnten die Regeln etwas härter sein, aber nicht bei frei finanzierten Wohnungen.