Teilungserklärung Doppelhaushälfte - wie sollte die im Idealfall aussehen für Eigentümer?

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hab mal im Netz gesucht u. ein Urteil gefunden, daß in die Richtung geht: LG Frankfurt am Main, 20 W 222/06- im Idealfall lautet die Teilungserklärung so, daß die Grundstücke so angesehen werden, als seien sie tats. voneinander getrennt - dann kann jeder weitestgehend frei entscheiden, wie seine Hälfte aussehen soll.