Getriebeschaden auf Probefahrt/Fehlersuche durch Werkstatt?
Guten Abend,
Folgender Sachverhalt.
Ich brachte das Auto morgens in die Werkstatt aufgrund eines Klappergeräusches. Ich habe zusammen mit dem Meister eine Probefahrt gemacht, er fuhr, um ihm das Geräusch deutlich zu machen. Wieder in der Werkstatt angekommen, sagte er zu mir, er könne das Geräusch nicht einschätzen und müsse nochmal ohne mich eine Probefahrt machen. Ich solle das Auto da lassen und er meldet sich heute noch. Gesagt,getan.
Nachdem er sich kurz vor Feierabend noch nicht gemeldet hatte, rief ich an.
Er sagte, der Wagen erlitt auf der Probefahrt einen Getriebeschaden, welcher durch das defekte Teil, welches das Geräusch verursacht hat, ausgelöst wurde. Auf der Probefahrt ist dieses Teil abgerissen und hat das Automatikgetriebe so sehr beschädigt, dass dieses nur noch ausgetauscht werden kann. Er sollte einen Kostenvoranschlag erstellen, was er nicht kann, da er das Getriebe nicht ausbauen wird bzw. kann.
Ende vom Lied: Totalschaden, Kosten würden nach grober Schätzung bei 10.000€+ liegen.
Wer kommt für den Schaden auf? Meister sagt natürlich, er nicht, da mir das auch hätte passieren können!
Danke schon einmal für die Antworten
2 Antworten
Bei einem Schaden in dieser Höhe ist das Landgericht zuständig und da herrscht Anwaltszwang. Du mußt also ohnehin zum Rechtsanwalt und der wird sich dann die Mühe machen, vergleichbare Fälle aus der Rechtsprechung heraus zu suchen.
Um nur einmal die Problempunkte aufzuzählen:
Wenn der Verdacht eines Getriebeschadens besteht darf kein Kfz-Fachmann Probefahrten durchgeführen. Die Frage ist natürlich, ob ein solcher Verdacht bestehen konnte.
Desweiteren wäre zu überlegen, dass ja auch ohne diesen "Abriss" eine Reparatur am Getriebe vorzunehmen gewesen wäre. Auf keinen Fall kann man also die gesamten Kosten als Schadensersatz geltend machen. Es müsste immer ein Abzug in Höhe der ohnehin fälligen Reparatur erfolgen.
Hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung. Dieser Prozess wird nicht ohne Beauftragung eines Sachverständigen abgehen und die Kosten dafür hast Du vorschussweise zu erbringen, wie im übrigen die Gerichtskosten und die Kosten Deines Anwalts auch.
"was er nicht kann, da er das Getriebe nicht ausbauen wird bzw. kann." - was ist das denn für eine Werkstatt - eine "unter der Hand"?
Das mit der freien Werkstatt ist das Problem - am falschen Ort gespart.
Du kannst jetzt den ganz normalen Weg von Zahlungsaufforderung, Klage, Gerichtsvollzieher gehen.
Und dann wirst Du feststellen, dass der Betreiber evtl. nicht richtig versichert ist und/oder ohnehin vor der Pleite steht.
Nein,aber was hat das mit ,,unter der Hand,, zu tun?
Seine Getriebeinstandsetzung besteht nur aus Kleben und wenn das nicht geht, geht's einfach nicht.