Wegerecht Bepflanzungsgrenze?

1 Antwort

Nein ein Rechtsanspruch auf eine gewisse Höhe von Hecken und Bäumen besteht nicht. Selbst aufs Nachbargrundstück überstehende Äste dürfen ja nur gekürzt werden bei Beeinträchtigung. Wenn die z. B. in einen Weg ragen.

Aber das kann je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Ein Recht auf freie Sicht gibt es ebenfalls nicht.

Schon die Aussage das würde im Grundgesetz stehen zeigt ja das sie keinerlei Kenntnisse hat.