Darf der GVD (GemeindeVollzugsDienst) mich fotografieren?

2 Antworten

DGVD (GemeindeVollzugsDienst)

selbstverständlich darf dieser offizielle Dienst Dich, in Ausübung seiner Tätigkeit auch beim widerrechtlichen Befahren eines solchen Weges, fotografieren. ( Blitzer machen auch immer so hübsche Fotos )

da die Straße zu einem Aussiedlerhof führt der einen Hofladen betreibt.

und diesen Hof bzw. Hofladen kannst Du auch per Pedes oder mit dem Fahrrad erreichen.

Ich kann das so nicht akzeptieren

und ob Du dies nun akzeptierst oder nicht - schnuppe - auch Du wirst wegen Missachtung dieses Verkehrsschildes das dafür vorgesehene Bußgeld entrichten müssen.

https://www.bussgeldkataloge.de/feld-und-waldwege/

Sicher kann der DVD im Auftrag der Stadt mit Fotos Ordnungswidrigkeiten dokumentieren.

Ich kann mir im Übrigen aber nicht vorstellen, dass das die einzige Strafe zu dem Hof ist und das Zeichen 260 dort ohne Zusatzschild steht. Sonst dürfte ja auch der Besitzer des Hofs dort nicht mit einem KFZ hin...

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche