Darf ein Türsteher ungefragt ein Foto meines Personalausweises machen?

3 Antworten

Stand Juli 2019

" Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, eine Kopie Ihres Ausweises vorzulegen oder anderen zu überlassen.

Nach § 20 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes dürfen nur Sie selbst oder andere Personen mit Ihrer Zustimmung eine Ausweiskopie anfertigen. Diese muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.

Mit Blick auf den Grundsatz der Datenminimierung ist aber immer zu fragen, ob es unbedingt einer Kopie des Ausweises bedarf."

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

Nein, nach dem neuen Datenschützerecht geht das m. E. nicht mehr so einfach. Frage die Geschäftsleitung nach den Daten, die sie gespeichert haben.

Nein darf er nicht. Beim Vorsetzen beschweren und notfalls Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten einreichen.