Versicherung lehnt schaden ab? - kann ich widerrufen?

Schildere doch mal den Schadenhergang.

Mit welcher Begründung wird die Regulierung abgelehnt?

Der Schaden würde nicht zur schadensbeschreibung passen.

Ich kann allerdings Meter genaue Vermessungen vorlegen das sich um genau 15 handelt.

3 Antworten

Der Versicherungsombudsmann ist für eine solche Sache nicht zuständig da sie mit Beweiserhebung verbunden wäre.

Bleibt der Gerichtsweg. Vorher sollte man überlegen, ob man die Kosten tragen will.

Und man sollte in sich gehen, ob man eventuell doch falsche Angaben gemacht hat. Dann droht nämlich ein Strafverfahren wegen versuchten Betrugs.

Es ist eine falsche Einschätzung des Gutachters. Er geht von 8 Stockwerken a 2,5 Meter aus. dabei zählt aber das Stockwerk von dem ist viel nicht bei der Rechnung mit und das kellerabteil in das ist viel ist nur 2 m. Laut genauer Vermessung sind es 2,65 m x 6 Stockwerke = 15,6 Meter.

Ein zusätzlicher Zeuge, Nachbarn aus ersten Stock hat den Vorfall teilweise gesehen. Würde aber nicht auf dem Protokoll angegeben.

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Wofür hast Du Kostenübernahme gefordert? Und mit welcher Begründung wurde die Schadenregulierung abgelehnt?

Es ging um Haftpflichtversicherung.

Es wurde angegeben dass das Handy 8 Stockwerke tief gefallen ist. Angenommene 20 Meter

Laut Gutachten ist die Schätzung des Schadens aber nur auf ca 6 -10 Meter zu schließen.

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@Vike30

Ich verstehe den Unterschied nicht. Das Handy ist doch eh Matsch, ob nun 6 oder 10 m Fallhöhe?

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@paddelheini

Nur Deine Schadenschilderung ist halt schlichtweg falsch ..... "erfunden" ..... zwischen einem Fall eines Handys aus dem 2. oder 3. Stockwerk Hochparterre und dem aus dem 8. Stockerk ist halt ein himmelweiter Unterschied. ....... auch wenn am Ende das Handy so oder so kaputt / zerstört ist.

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@wilees

ok. verstanden. Aber wenn so eine Krümelkacke tatsächlich zur Leistungsablehnung führt, dann weiß ich schon, warum ich Versicherungen hasse. Der Schadensfall ist für mich da jetzt eingetreten. Punkt! Man zahlt Prämie und bekommt trotzdem keine Leistung im Schadensfall? Eine endlose Geschichte, wie immer.

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@wilees

In wie fern besteht darin ein Unterschied? Und wie könnte ich diesen jetzt nachweisen?

Die Schadensmeldung stimmt zu 100 % ein. Ich könnte ein Foto herbei legen von dem Stockwerk von dem es gefallen ist.

Es gibt kein Erdgeschoss sondern gleich den ersten Stock. Das Handy Flog vom 7 Stockwerk laut Zählung der Balkone und Nummerierung im Fahrstuhl. Das 8 Stockwerk daß angegeben wurde ist das Kellerabteil mit einer Höhe von 1,5 Meter.

Dies würde als extra Stockwerk aus Unwissenheit mit angegeben.

Es wurde 8 Stockwerke als ca 20 m berechnet. Es handelte sich um ein Hochparterre.

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Einspuch oder widerspruch kann man immer einlegen.

Dazu genügt ein einzeiler.

Dann muss man aber eine begründung liefern.

Die kennt hier keiner - und deswegen kann es auch kein muster geben.

Einspruch stattgegeben. Nur befürchte ich dass die Summe zu gering ist. Wie kann ich das prüfen?

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