Geburtsname nach Adoption behalten?

2 Antworten

Wenn es nur um die Erbschaftsteuer geht und nicht um das gesetzliche Erbrecht, ist die Adoption nicht nötig. Stiefkinder stehen in der Erbschaftsteuer den leiblichen Kindern gleich:

§ 15 (Erbschaftsteuergesetz) Steuerklassen

(1) Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker werden die folgenden drei Steuerklassen unterschieden:

Steuerklasse I:

  1. der Ehegatte und der Lebenspartner,
  2. die Kinder und Stiefkinder,

Wohl bemerkt, das ist Steuerrecht, nicht Erbrecht. Hat er zusätzlich noch leibliche Kinder, dann ist dafür, das Du gesetzliche Erbberechtigung hast, die Adoption nötig.

Ersatzweise ein Testament.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung