Zum Jobcenter nach ausgegeben Erbe?

2 Antworten

Üblich bis zu 6 Monate. Aber

6 Monate, 12 Monate und bis zu 36 Monate (3 Jahre)

Zur Klärung konkreter Fragen und bei Verdacht auf sozialwidriges Verhalten bzw. Leistungsmissbrauch dürfen in Einzelfällen die Kontoauszüge für einen deutlich längeren Zeitraum verlangt werden (LSG Nordrhein-Westfalen, Entsch. vom 19.12.2014, Az. L 2 AS 267/13: sechs Monate; LSG Sachsen-Anhalt, Entsch. vom 19.01.2011, Az. L 5 AS 452/10 B ER: drei Jahre bei Verdacht einer Erbschaft).

Warst du zum Zeitpunkt als du das Erbe erhalten hast schon ALG2 Empfänger? Dann über den gesamten Zeitraum seit Gelderhalt. Wenn nicht dann 3-6 Monate vor dem ALG2 Antrag.