Der Sohn der Mutter hat für ihren verstorbenen Lebensgefährten (nicht verheiratet) die Beerdigungskosten aus sittsamen Gründen bezahlt-Steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Du kannst möglicherweise die Kosten für die Beerdigung von der Steuer absetzen. Und zwar als "außergewöhnliche Belastung" . Du solltest die Kosten in Deiner Steuererklärung angeben und eine entsprechende Begründung mitschicken.

Das Finanzamt wird hier im Einzelfall entscheiden und sich die näheren Umstände erklären lassen. Bei einer "sittlichen Verpflichtung" kann die Absetzbarkeit gegeben sein. Das ist der Fall, wenn statt der Erben eine andere Person die Kosten übernimmt und die nähere Umgebung des Verstorbenen eine Übernahme erwartet. Das war bei Dir offenbar so. Außerdem hast Du dem Staat durch die Übernahme Kosten erspart, weil damit eine Sozialbestattung vermieden wurde. Auch das würde ich in die Begründung hineinschreiben. Notfalls kannst du versuchen, einen Teil der Kosten von der Sozialbehörde erstattet zu bekommen.

wfwbinder  01.09.2021, 12:51

Guter Tipp für die Begründung, denn nach dem reinen Gesetzestext (siehe unten) wäre es schwierig. Aber der Hinweis, dass der öffentlichen Hand Ausgaben erspart wurden, könnte ziehen.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.
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onnEVier245  01.09.2021, 13:16
@wfwbinder

Kommt wohl auch auf das Finanzamt an.

Bei mir hat das Finanzamt nicht gezuckt, als ich die Kosten für die Beerdigung meiner Lebensgefährtin als agB angesetzt hatte. Dass waren rund 6.000,00 Euro.

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wfwbinder  01.09.2021, 14:23
@onnEVier245

Na ja, Lebensgefährtin ist was anderes als Lebensgefährte der Mutter. Kann aber klappen. Der Tipp den @AndyRat zur Begründung gegeben hat, könnte ziehen.

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onnEVier245  01.09.2021, 17:29
@wfwbinder

Ja.

Der Gedanke, der Mutter im Unterhaltswege das Geld zu geben, damit diese dann die Bestattungskosten abzieht, dürfte wohl ins Leere gehen, weil die Mutter aller Wahrscheinlichkeit gar kein Einkommen hat.

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Das kann ich mir nicht vorstellen , das er die Kosten bei der Steuer absetzen kann . Weil ja nicht verwandt . Vielleicht ist hier im Forum eine fachkundige Person , die besser Auskunft geben kann .

Woher ich das weiß:Recherche