"Zwangsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft" Für den Erben ist die Versteigerung Grunderwerbssteuerfrei? Wie sieht es mit der Ehefrau aus?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Erbengemeinschaft 100%
Teilungsversteigerung 0%
Bietvollmacht 0%

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Muss die Ehefrau oder die Tochter vom Miterben Grunderwerbsteuer bezahlen, wenn sie selbst das Haus ersteigern, ohne sich eine notariell beglaubigte Bietvollmacht vom Miterben zu besorgen?

Was hat denn das mit einer Bietvollmacht zu tun?

Will sie selbst kaufen, oder einen der Erben bei der Versteigerung vertreten?

A, B und C sind eine Erbengemeinschaft. Sie können sich nicht einigen und wollen die Erbengemeinschaft durch eine Teilungsversteigerung auflösen.

Teilungsversteigerung bedeutet Kauf. Bei einem Kauf wird Grunderwerbsteuer fällig.

Kauft also a die Anteile von b und C in der Versteigerung, weil er das Objekt ersteigert, zahlt er GrdErwSt für 2/3 des Kaufpreises.

Kauf eine der Ehefrauen/-männer von a, B, oder C, so wird für 2/3 des Kaufpreises GrdErwSt fällig weil der Kauf vom Ehegatten befreit ist, vom Schwager, oder der Schwägerin nicht.

Kauft eine der Ehegatten im Auftrage des Ehepartners für den, so ist eine Vollmacht notwendig, weil ein Grundstück im Auftrage einer anderen Person gekauft wird.

Warum sollten Nichterben von der Grunderwerbssteuer befreit sein? Selbst Deine Ehefrau und Deine Kinder gehören nicht zu den Erben, solange Du nicht die Erbschaft ausschlägst.

"Von der Grunderwerbssteuer befreit sind Immobilienverkäufe zwischen Ehegatten und durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind."

Das betrifft aber natürlich nur Ihren Anteil.