Räumung nach Tod der Messiwohnung? Bin ich verpflichtet? Ist es Steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Nein, im Gegenteil, wenn du irgendwas in der Wohnung anfasst, dann gild das als Erbe angenommen. Ggf. machst du dich sogar strafbar.

Finger weg.

Entweder die restlichen Erben oder wenn nicht vorhanden dann der Staatlich gestellte Erbverwalter sind dafür zuständig.

Wenn Du das Erbe ausschlägst, bist Du für die Wohnung NICHT zuständig!

Das ist nämlich gerade Aufgabe des/der Erben, was Du nicht bist!