Notarvertrag von Erben anfechtbar?
Ist ein Notarvertrag für eine ETW von den Erben wegen Demenz des Erbgebers anfechtbar? Wir haben vor ein paar Jahren unserem Vater seine ETW für die Hälfte des Wertes abgekauft. Ein Jahr später erkrankte er an Demenz. Wir pflegen ihn bis heute. Kann sein anderes Kind den Notarvertrag anfechten? Danke für die Hilfe!
3 Antworten
So etwas ist eine gemischte Schenkung.
Ist im Vertrag gesagt worden, warum der Verkauf zum halben Preis erfolgte? Zum Beispiel, weil die pflegeleistungen abgegolten werden sollen?
Grundsätzlich kann man alles anfechten, die FRrage ist, ob man damit Erfolg hat udn das ist davon abhängig, wie gut es gemacht worden ist.
Hier gäbe es, allerdings erst nach dem Tod des Vaters, gleich mehrere Ansatzpunkte für andere Kinder:
Zum einen der Pflichtteilsergänzungsanspruch. Der besteht dann, wenn ein gesetzlicher Erbe wegen einer innerhalb von 10 Jahren erfolgten Schenkung weniger als sein Pflichtteil erbt.
Ob hier eine gemischte Schenkung vorliegt wäre dann der Streitpunkt. Immerhin könnten ja auch Pflegeleistungen mit abgegolten sein.
Wesentlich weiter würde die Anfechtung des Verkaufs gehen. Dafür aber müßte der Anspruchsteller die Geschäftsunfähigkeit des Vaters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweisen können. Das erscheint so gut wie unmöglich. Immerhin mußte der Notar sich ja im Rahmen seiner Dienstpflichten davon überzeugen, dass die Parteien geschäftsfähig sind.
Ein Jahr später erkrankte er an Demenz.
Da der Vater zum Zeitpunkt des Kaufvertrages noch im Vollbegriff seiner geistigen Fähigkeiten war, wäre der Kaufvertrag nicht anfechtbar.
Hinsichtlich der Verkaufes + Anteil der Schenkung wäre zu klären inwieweit an die Schenkung Bedingungen wie die zu übernehmende Pflege der Eltern geknüpft sind.
Auserdem stünde mit dieser "Schenkung" im Maximalfall ein Pflichtteilergänzungbeitrag zu, der sich jedoch über einen Zeitrum von 10 Jahren - ab Datum des Notarvertrages - jährlich um 10% abschmelzen würde.