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Baustelle verursacht massive Umsatzeinbrüche. Was kann man raten?

Es geht um einen kleinen Tabakladen mit Hermes und Lotto. Durch die Baustelle kommen die Kunden einfach nicht mehr, das Ganze dauert wohl noch bis mindestens November, und auch danach sind die vorherigen Parkplätze nicht mehr vorhanden.

Die Inhaberin steht also den ganzen Tag in einem leeren Geschäft. Das tut mir so leid, ich mag sie sehr gerne.

Ob das Geschäft nach Abschluß der Bautätigkeit wieder ausreichend besser laufen wird, läßt sich bezweifeln, da auch dann die vorherigen Parkplätze fehlen.

Sie will natürlich ihr Geschäft nicht aufgeben, aber sie wird ordentlich Minus machen, befürchte ich.

Mein Tip war jetzt erstmal, sich die KV-Beiträge runtersetzen zu lassen. Das müßte doch aufgrund der massiven Umsatzeinbrüche möglich sein, und rückwirkend per Steuerbescheid für 2017 geht das ja nicht.

Kann sie sich z.B. bei der IHK beraten lassen?

Sie bräuchte bestimmt einen Berater. Also, sie müßte sich die Zahlen mal durchrechnen.

Aber den Mut zur Geschäftsaufgabe muß man auch erstmal finden. Zumal es hier in der Gegend auch für eine 50-jährige Frau auch nicht soviele Alternativen gibt.

Es ist ein kleiner Laden in einem abgelegenen Viertel einer Kleinstadt. Die Miete wird also auch nicht so hoch sein wie in anderen Gegenden.Sie macht natürlich mit ihrem Angebot ohnehin keinen großen Gewinn, eher bei Lotto. Bisher reichte ihr der Gewinn. Sie hat aber über Jahre keinen Urlaub gemacht, mit 6-Tage-Woche. Freie Tage bescherte ihr die 80-jährige Mutter als Vertretung.

Ja, wenn ich meinen Text so lese... fällt mir auch nichts mehr ein.

Ich würde den Laden (also den small-talk mit der Inhaberin) jedenfalls vermissen.

Geschäft, Umsatz

Wie ergeben sich Blockfristen bei Kankengeld, wenn man gar keines bezogen hat?

Üblicherweise beginnt eine Krankenkasse eine Blockfrist immer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei mir war es so, das ich am 15.7.2013 urplötzlich heftige Hüftschmerzen bekam. Nach Röntgen und MRT stellte sich heraus: ich hab Arthose. Befund Berichte hab ich noch. Krankengeld bezog ich nicht, ich war nur wenige Tage mal AU deswegen. Zunächst könnte ich mich nicht zu einer Operation entschließen.. Am 15.9.2015 hatte ich eine Unfall mit heftigen Beschwerden, in Folge dessen war ich krank bis zur Aussteuerung. Ebenfalls ging ich in dieser Zeit ein paar mal zum Arzt wegen der Hüfte. Nun bin ich wieder gesund und Arbeitsfähig und wollte eigentlich jetzt die Hüfte operieren lassen. Die KK verweigert jedoch die Leistung der Zahlung von Krankengeld, da es als hinzugekommen Krankheit gewertet wird. Jedoch hätte eigentlich die Blockfrist für die Hüfte enden müssen am 15.7.2016. Das war aber genau der Zeitpunkt, wo ich Krankengeld für die Unfallfolgen bezog. Ist das nun tatsächlich eine hinzugekomme Krankheit oder hätte die Krankenkasse eine zweite Blockfrist für die Hüfte ab den 16.7.16 bilden müssen, so dass da noch Anspruch wäre? Wer kann mir da helfen? Lohnt sich ein Widerspruch? Meine Arbeitsfähigkeit mit der Hüfte habe ich mehr als 1 Jahr bewiesen

gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankengeld, krankenkasse, Krankenversicherung, Arbeitsunfähigkeit

O2, Störung, Kein Internet / Telefon seit 4 Monaten?

Hallo,

seit Februar 2017 habe ich eine Störung mit meinem Internet- und Telefonanschluss. Ich habe mehrmals täglich Totalausfälle. Ein normales Telefonieren ist also nicht möglich, da man jederzeit unterbrochen werden kann.

Seit 4 Wochen habe ich nun einen 24-Stunden Komplettausfall (Internet und Telefon).

Alle paar Tage habe ich mit der Störungshotline telefoniert, Stunden habe ich bereits in der Warteschleife verbracht. Ständig wird das Störungsticket wieder geschlossen, da lt. O2 die Störung beseitigt wurde. Nur leider war dies bisher nie der Fall. Man denkt, es tut sich was und dabei ist das Störungsticket schon längst wieder geschlossen. Man wartet vergeblich auf den versprochenen Anruf von O2, der kommt nicht, bis man dann wieder selber bei O2 incl. Warteschleife anruft. Dann wird das Störungsticket wieder geöffnet. Dieses Hin- und Her mache ich jetzt seit 4 Monaten mit ohne auch nur den geringsten Erfolg.

2 mal habe ich bereits einen Urlaubstag genommen, da ein Techniker kommen sollte, der leider nicht erschienen ist.

Der Techniker war nun da, konnte aber nichts tun, ich solle mich an O2 wenden. Obwohl die Störung also nicht beseitigt wurde, wurde das Störungsticket von O2 mal wieder geschlossen.

Nun habe ich O2 vor ca. 3 Wochen schriftlich meinen Fall geschildert und um Störungsbeseitigung bis zum 26.05.2017 verlangt, da ich ansonsten von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen werde. Am 26.05.2017 habe ich dort angerufen, warum ich keine Antwort erhalte. Dann wurde mir gesagt, ich soll das Schreiben nicht nach Nürnberg, sondern nach Hamburg schicken. Das habe ich dann noch ab 26.05.2017 getan, per Einschreiben mit Rückschein.

Einen neuen Vertrag habe ich bereits bei der Telekom abgeschlossen. Die Kündigung ist auch dort eingegangen. O2 gibt das zum Ende meiner Vertragslaufzeit (29.08.2017) frei.

Die Bearbeitung meiner schriftlichen Beschwerde und außerordentlichen Kündigung wird lt. heutiger telefonische Auskunft von O2 4-6 Wochen dauern. Auf Fragen, ob man das nicht irgendwie beschleunigen kann, bekommt man nur doofe Antworten.

Jetzt darf ich noch 4-6 Wochen komplett ohne Internet und Telefon verbringen. So wie ich O2 die letzten Monate kennengelernt habe, würde es mich nicht wundern, wenn ich überhaupt keine Antwort bekomme und alles noch bis Ende August so weiter geht.

Bleibt mir nun tatsächlich nichts anderes übrig, als 4-6 Wochen - oder wohl eher bis Ende August - zuhause ohne Internet und Festnetzanschluss zu verbringen?

Kann die Telekom meinen Anschluss nicht sofort bereitstellen? Dann zahle ich halt 3 Monate doppelt. Oder funktioniert das nicht?

Danke

Internet, Kündigung, Telefon, Telekommunikation

Kann bei einer Erbengemeinschaft ( Witwe und 3 erwachsene Kinder ) das Recht auf eine Entschädigungszahlung von der Mutter auf die Kinder übertragen werden ?

Die Entschädigungszahlung wird als Entschädigung für Verkehrs - und Lärmbelästígung bei Bohrarbeiten für ein Kraftwerk gezahlt . In Form der Bezahlung der Stromrechnung der Nachbarn des Bohrplatzes durch diese Firma . Unsere Erbengemeinschaft besteht aus vier Personen , Mutter Anteil 1/2 , drei erwachsene Kinder zu je 1/3 , es ist eine Immobilie mit landwirtschaftlichem Grund vorhanden . Die Mutter ist berufstätig in Teilzeit , hat den Freibetrag ausgeschöpft . Deshalb sollte dieses Recht auf Entschädigung auf die Kinder übertragen werden .

Anm. Support - Nachtrag (editiert 08.06.17, 07:46 Uhr):

Hallo,
wir sind direkte Nachbarn von diesem vorrausichtlichen Kraftwerk. Momentan wird gebohrt , da herrscht ziemlich viel Schwerverkehr. Da dies eine starke Belastung für die Anlieger ( wir sind 5 direkte Nachbarn ) ist , soll evtl eine Entschädigungvon dieser Fa . an uns 5 Nachbarn gezahlt werden. Wir würden unsere Stromrechnungen gezahlt bekommen.
Da eine Erbengemeinschaft aus drei erwachsenen Kindern und mir ( Witwe ) besteht,  würde ich nur gern wissen ob diese Entschädigungszahlung steuerlich relevant sein kann. Da ich den Freibetrag den ich neben der Witwenrente habe ( nach altem Recht ) fast ausgeschöpft habe, darf ich keine zusätzlichen Einnahmen mehr haben. Deshalb hätte ich gerne gewusst , ob es möglich ist , dieses Recht auf die Entschädigungszahlung auf meine Kinder evtl . sogar notariell falls nötig , zu übertragen? Der landwirtschftliche Grund bringt Pachteinnahmen, deshalb ist das für mich auch eine Einnahme die versteuert werden muss und zu meinem Freibetrag mit berechnet wird. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt  habe . :)
Erbengemeinschaft