Lohnsteuerkarte und Selbstständigkeit paralell?

1 Antwort

Natürlich kannst du parallel als Selbstständiger und auf Lohnsteuerkarte arbeiten, das ist gar kein Problem. Für eine Tätigkeit in der Gastronomie oder Service bietet es sich auch an ein Gewerbe anzumelden. Wichtig ist nur, dass du die 8004 Euro nicht überschreitest für das Kindergeld. Bei einem Verdienst über 300 Euro musst du auch die Krankenkassenbeiträge selber zahlen, wenn du noch bei deinen Eltern gesetzlich versichert sein solltest.

hey schlaudachs, danke für die schnelle und vor allem beruhigende Antwort :)

mich würde interessieren ob meine Einkünfte durch die zwei Einkommensquellen anders versteuert werden...oder ob ich lediglich Steuern für die 600€ auf der Lohnsteuerkarte zahlen muss, da diese die Grenze von 400€ übertreffen.

Vielen vielen Dank :)

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