Getrennte Wohnungen - Splittingtarif für Ehepaar nicht möglich?

1 Antwort

In diesem Fall ist es doch immer überlegenswert die eine Wohnung im Zuge der doppelten Haushaltsführung steuerlich zu berücksichtigen und die Familienheimfahrten anzugeben.

Erst wenn sich beide wirklich trennen, dann fällt das Ehegattensplitting weg.