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Bausparkasse,Bonus einbehalten?

habe in 2015 einen bausparvertrag R der wüstenrot mit 660,00 € bonuszahlung erhalten,( 7 jahre eingezahlt und kein darlehen in anspruch genommen). im jahre 2013 wurde ich angesprochen doch einen neuen R-Vertrag abzuschließen,-bei dem würde dann alles wie bei dem alten Vertag laufen und am Ende käme bei Nichtinanspruchnahme wieder ein Bonus hinzu. auf mehrmalige Nachfrage in meiner zuständigen Filiale,-wie hoch denn der Bonus diesmal sei,-hieß es immer können wir nicht sagen,wird am Ende von der Haupstelle ausgerechnet.Es ist nie der Hinweis erfolgt: denken Sie daran am Ende den Bonus zu beantragen.Jetzt ist der Vertrag ausgelaufen, nach 7 Jahren, kein Darlehen in Anspruch genommen,-stelle ich bei der Auszahlung fest..kein Bonus bezahlt... nach telefonischer Rückfrage meines Sachbearbeiters in der Hauptstelle heißt es,... der Kunde hätte den Bonus beantragen müssen.-hat er nicht ,somit wird der Bonus einbehalten. es wird au § 3 verwiesen,-dort heißt es,... der Kunde -kann- rückwirkend eine Gesamtverzinsung beantragen, wenn er gleichzeitig auf das Darlehen verzichtet. mit diesem Kauderwelsch kann natürlich ein Nichtversicherungsfachmann etwas anfangen. nirgens liest man das wort " Bonus",-zumal man nach 7 Jahren und der Aussage der Filiale,,läuft alles wie beim alten Vertrag, auch nicht den §3 aus dem jahre 2012 liest. so behandelt man keine Kunden. habe Einspruch eingelegt und überlege mir Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen. für eine Nachricht ihrer Fachleute wäre ich ihnen sehr dankbar, zumal die Wüstenrot versucht dieses Prozedere auch bei anderen Kunden durchzuziehen . vielen dank b.kalbitz  

Bausparen, Bausparvertrag

Aufhebungsvertag?

Guten Tag, ich heiße Nico,

ich bin 58 Jahre alt, und ich war 78 Wochen krankgeschrieben, praktisch Krankengeld bekommen, und inzwischen habe ich eine 3 Wochen Reha gemacht, wo ich wom Reha OberArtzt entlassen wurden, dass ich meine alte Arbeitsplatz nicht mehr üben kann. Aber mehr als 6 Arbeitsstunde Arbeiten kann, und die Reha Arzt hat auch meine Arbeitgeber geschrieben ob er für mich in die Firma eine leichtere Arbeitsplatz hat, und die Antwort war Beine keine leichte Arbeitsplatz. Und nach Ende von Krankengeld wurde ich Ausgesteuert , ich habe dass Arbeitsagentur angerufen um mich Arbeitslos zu melden, und es wurde mir gesagt dass ich bestimmt beim Meine Firma noch alte Urlaubstage habe, und dass ich erst meine ganzen Urlaubstage nehmen sollte und danach mich beim Arbeitsagentur wieder melden, dass Problem ist dass ich jetzt meine gesamte Urlaubstage genommen habe, und habe ich mich beim Arbeitsamt wieder gemeldet, und die Arbeitsvermittler sagte mir dass ich soll Arbeitsamt dass Kündigung schreiben von meine Arbeitgeber, sowie Arbeitsbescheinigung ausreichen, um mich anzumelden und Geld zum bekommen, heute war ich zum meine Arbeitgeber und dem gesagt was ich brauchen um mich Arbeitslos zum melden, und meine Arbeitgeber sagt mir dass er mir keine Kündigung geben kann, weil ich krank war und Ausgesteuert wurden, praktisch wie wenn ich noch angestellt bin, und er meinte dass ich nur eine.
Auf­he­bungs­ver­trag bekommen kann. jetzt meine Frage ist: was passiert mit meiner Arbeitslosengeld mit dieses Auf­he­bungs­ver­trag bekommen Automatisch eine 12 Wochen Sperren, oder nicht? Ich habe natürlich noch nicht unterschrieben, was soll ich machen? Immer in ich war 11 Jahre in die Firma angestellt.

vielen Dank

Recht

Selbstständig. Fahrt vom Kunden nach Hause?

Hallo, folgendes Szenario.

Ich bin in der Reingiung selbstständig. Somit Fahre ich jeden Tag zu unterschiedlichen Kunden.

Teilweise fahre ich von Kunde zu Kunde, teilweise aber auch von einem Kunden nach Hause und dann einige Stunden später wieder los zum nächsten Kunden.

Zwei Szenarien als Bspw.

1: Von der Wohnung -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 1. Kunden -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 2. Kunden -> Fahrt nach Hause.

2: Von der Wohnung -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 1. Kunden -> Fahrt nach Hause

Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 2. Kunden -> Fahrt nach Hause.

Meine Frage ist nun folgende: Da ich ja meine Arbeit beim Kunden immer vor Ort ausübe bspw. wie ein Handwerke (Klempner und Co)

Ist ja jede Fahrt (Von Wohnung zum Kundne sowie auch von Kunde zu Kunde) zum Kunden hin eine betriebliche Fahrt, die ich im Fahrtenbuch dann als Betriebs bzw. Geschäftsfahrt eintrage.

Wie ist es mit der Fahrt wenn ich beim Kunden fertig bin und dann direkt nach Hause fahre (Da ich Einzelunternehmer bin ist meine Wohnanschrift auch gleich meine Hauptanschrift des Gewerbes) ?

Ich habe von einigen gehört das es auch als Betriebsfahrt zählt, da ich ja theoretisch die Fahrt in Ausübung meines Gewerbe tätige und dann wieder gleichzusetzen wäre wie eine Fahrt vom Kunden zum Betrieb (Büro).

Mein Finanzamt meinte aber das es als sogenannter Arbeitsweg deklariert werden muss. Sprich die Strecke Wohnung <-> Arbeit wie es bei einem Angestellten vorkommt der zur Arbeit ins Büro und von dort wieder nach Hause fährt.

Was ist denn jetzt richtig ? Ich hoffe auf Antworten von Fachleuten oder welchen die bereits Erfahrungen haben in diesem Bereich aufgrund der eigenen Selbstständigkeit.

Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Fahrtenbuch