Auslöse/Verpflegungsmehraufwand?

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Hinsichtlich der Auslöse gibt es keine gesetzliche Regelung. Solche Leistungen fallen daher nur dann an, wenn sie im Arbeitsvertrag oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag vereinbart worden sind. Hinsichtlich der Höhe gibt es vom Bundesfinanzministerium klar definierte Höchstsätze, die festlegen bis zu welcher Höhe Auslösezahlungen steuerunschädlich sind. Daraus kann jedoch weder ein grundsätzlicher Anspruch auf Auslöse noch eine bestimmte Summe hergeleitet werden.

Bei Fehlen einer pauschalierten Erstattungsvereinbarung beschränkt sich die Erstattungspflicht des Arbeitgebers auf die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten.