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Täuschungsversuch an der Uni?

Hallo,

ich habe das Problem, dass mir Betrug vorgeworfen wird. Ich habe eine Klausur geschrieben. In der Klausur habe ich alles auf Konzept geschrieben, was ich weiß (ohne die Klausur vorher angeschaut zu haben). Also auch Sachen die nicht gefragt wurden, die ich später nicht gebraucht habe.

Jetzt sagt der Professor, dass ich das Konzeptpapier mitgebracht habe.

Seine Argumentation ist, dass das Konzeptpapier, das er ausgegeben hat nur kariert gewesen sein soll und das, welches ich beschrieben habe blanko ist. Er habe alle Blätter genau abgezählt und das Blanko sei Zuviel.

Ich bestehe weiter darauf, dass ich nicht beschissen habe und das Papier vermutlich dazwischen gerutscht ist. Alle Konzeptpapiere (das beschriebene und das andere) sind mit Uni Siegel. Zudem ist mir bei der Abgabe da abgeschriebene Papier rausgerutscht und ich hätte es fast vergessen abzugeben und er meinte dann beim Telefonat später das hätte ich mit Absicht gemacht, weil ich es nich abgeben wollte sondern wieder mitnehmen. Seine Theorie: ich habe das Konzept bei einer anderen Klausur mitgenommen und daheim beschrieben und dann mitgebracht. Es geht jetzt vor den Prüfungsausschuss. Während der Klausur wurde mir nicht vorgeworfen gespickt zu haben. Er reif mich erst nach der Klausur an. Es wurde erst nach der Klausur „festgestellt“.
meine Frage: was passiert jetzt bzw. Was droht mir? Habe öfters gelesen, dass ich beweisen muss nicht gespickt zu haben, aber wie? Und kann ich exmatrikuliert werden?
vielen Dank

Studium, Recht

Wo/ wie freiberuflichen Verlustvortrag bei ELSTER Online eintragen (Student)?

Hallo liebe Community,

ich muss für 2019 und 2020 eine Steuererklärung abgeben.

Ich bin hauptberuflich Studentin (Zweitstudium - Master) und habe seit 2018 nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet.

Nun habe ich erstmals erfahren, dass man ab dem Zweitstudium einen Verlustvortrag geltend machen kann (Fahrtkosten zur Uni, aber auch Arbeitsstelle etc) und möchte dies gerne tun.

Dadurch, dass ich laut meinen Recherchen dafür allerdings die Anlage N nutzen soll als Student (nichtselbständige Tätigkeit) bin ich unsicher, wo ich die Ausgaben für meine freiberufliche (selbstständige) Tätigkeit angebe.

Beispiel: Ich hätte in Anlage N die Möglichkeit meine Arbeitsstätte der freiberuflichen Tätigkeit als Betriebsstätte anzugeben, allerdings bin ich eben nicht sicher, ob ich es dort angeben kann/darf. Vor allem müsste ich es dann im Format (x/Tage die Woche etc angeben), also nach einer Regelmäßigkeit, die so gar nicht stattgefunden hat.

Mein geplantes Vorgehen wäre bisher so:

  • ESt
  • EÜR (da freiberuflich)
  • Anlage N (für Verlustvortrag)
  • ... (fehlt noch was?)

Meine Fragen nun:

  • Wo gebe ich die Ausgaben der freiberuflichen Tätigkeit im Rahmen des studentischen Verlustvotrages an? Ist es bei Anlage N okay/möglich, oder sollte es lieber woanders sein?
  • Klar, in der EÜR gebe ich die Ausgaben an, aber die sind dann ja nicht automatisch im Verlustvortrag berücksichtigt, oder?

Besten Dank im Voraus.

Student, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Verlustvortrag, freiberufliche Tätigkeit, EÜR Finanzamt

Kann das Finanzamt mein Konto für die Schulden meines Partners pfänden?

Hallo!

Kurzer Erklärung: Mein Mann hatte vor 3 Jahren ein Gewerbe angemeldet, das er nicht ausführen konnte, weil kurzfristig familiäre und gesundheitliche Gründe dazwischen kamen. Er hatte also zwar noch erste Investitionen gemacht, aber keinen Cent Einnahmen generiert und es schließlich auch wieder abgemeldet, weil es keinen Sinn hatte.

Beim Finanzamt wurde alles so angegeben wie es war, dennoch sollte er ständig zahlen, mal wurde behauptet, weil es zu spät, dann weil es falsch war, dann weil Unterlagen fehlten,... Auf Nachfrage kamen nie richtige Antworten, derjenige, der jetzt gerade Ahnung hatte, war immer nicht da, stattdessen wurde seinem AG plötzlich ein Pfändungsbeschluss über 1500€ zugestellt und mir am Tag darauf dieselbe Summe auf mein Konto überwiesen (war auf der PRIVATEN Steuer angegeben), was uns auch keiner erklärt hat, verstanden hat es auch niemand. Hab das Geld zurücküberwiesen, dann hatten wir vorerst Ruhe.

Jetzt, ca. ein ¾ Jahr später fangen sie wieder an, er schuldet ihnen was, Erklärungen gibt es keine. Heute kam eine Bescheinigung, dass sie an Bank X für IBAN DE123 einen Pfändungsbeschluss gesendet haben. Das ist halt MEIN Tagesgeldkonto. In dem Brief ist weder mein Name erwähnt, noch hab ich eine Info bekommen. Ich mein... Die pfänden MEIN Konto für etwas von meinem Mann, der nicht mal weiß, was da noch offen ist und warum.

Geht das? Ist das normal?! Ich hab auch eine kleine Selbstständigkeit und merk auch, dass da öfter mal irgendwas gehörig durcheinander gerät bei denen. Aber ist das überhaupt noch legal was die da machen?

Finanzamt, Pfändung, Schulden, Ehepartner