Als Angehöriger Gespräch mit dem Anwalt übernehmen?
Mein Vater wurde einer Straftat beschuldigt bzw. vorgeworfen und hat sich einen Strafverteidiger zu einer hingezogen. Nun möchte ich aber wissen ob ich als Sohn (23 Jahre alt) den Gesprächstermin mit dem Strafverteidiger selber übernehmen kann und mein Vater nicht hin muss. Muss mein Vater das machen oder kann ich das alleine durchführen und später es ihm dann sagen was der Strafverteidiger gesagt hat?!
Bitte um schnelle Antworten!
3 Antworten
Der RA spricht mit seinem Mandanten - Du hast keinerlei Recht stellvertretend für Deinen Vater zu handeln. Außer Du wärest dessen gerichtlich bestellter Betreuer.
Maximal kannst Du Deinen Vater mit dessen Einverständnis zu einem solchen Termin begleiten.
auch dann nicht - in seiner Anwesenheit kannst Du mit dem RA reden.
Ein seriöser Anwalt wir das ablehnen.
Er will die Schilderungen aus erster Hand haben, im besten Fall per Dolmetscher.
Frag das den Strafverteidiger
Geht das aber wenn mein vater es will dass ich das für den übernehme?