Hauseigentum nach scheidung?

1 Antwort

Wo wohnt der Lebensgefährte? Wenn bei dir, sollte er erst einmal Miete zahlen. Davon kann man dann das abziehen, was er an Zeit und Geld einbringt.

Wenn er nicht bei dir wohnt, darf er sich halt nicht in das Haus einbringen, wenn er das so teuer bezahlt haben will.

Er ist nicht am Haus beteiligt und er sollte (weil es zur Hälfte nicht dir gehört) wie ein Fremder Miete zahlen und wenn er etwas macht, muss er sich überlegen, was er dafür verlangen kann.

Wenn ihr heiratet, hat das auf das Haus erst einmal keinen Einfluss. Jedenfalls dann, wenn ihr Zugewinngemeinschaft, also den gesetzlichen Güterstand wählt, wird das Haus ganz ohne Testament wie geplant an deine Tochter fallen.

Einziges Problem an der Sache ist bisher, dass dein neuer zickt. Das muss sich irgendwie beheben lassen. Zum einen dadurch, dass er Miete zahlt (so er bei dir wohnt) und dadurch, dass er für das, was er sich einbringt, etwas bekommt. Wie viel hängt davon ab, was es dir wert ist.

In Zukunft gibt es bis auf den Fakt, dass du und dein Ex eine tragfähige Vereinbarung braucht - also eine, die auch große Ausgaben trägt - keine Probleme. Wenn du ihm seinen Hausteil abkaufst, wird nur vordergründig etwas einfacher. Dein neuer zickt dann ja weiter. Gebrannte Kinder scheuen das Feuer aber manche übertreiben.