Wer verwaltet das Erbe von minderjährigen Halbwaisen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wer sollte Dir das Recht absprechen das Vermögen Deiner Kinder zu verwalten?

Für den Lebensunterhalt Deiner Kinder ist deren HWR + das Kindergeld bestimmt.

Auch die anteilige Mieteinnahme aus der vermieteten Wohnung gehört zu deren monatlichen Einnahmen, die Du für den Lebensunterhalt einsetzen kannst. Anders sieht es mit dem vorhandenen Vermögen aus - da musst Du jederzeit nachweisen können, was Du wofür notwendigerweise ausgegeben hast.

Mal eine Gegenfrage --- wieviel Geld steht damit pro Kind ( HWR / KG + Miete ) im Monat zur Verfügung. Und sind die Immobilien abgezahlt?

Verfügst Du zusätzlich über eigenes Einkommen?

Da bin ich erstmal beruhigt, danke!

Der Bekannte hatte gemeint, dass ich jetzt nichts mehr ohne einen gesetzlich bestimmten Vormund machen darf (außer Wocheneinkäufe und natürlich nur bei den Finanzen).

Also dürfte ich jetzt einen Teil eines gemeinsamen Urlaubs mit dem Erbe der Kinder bezahlen?

Pro Monat sind es pro Kind alles in allem ca. 600-700 Euro.

Über eigenes Einkommen verfüge ich aktuell nicht.

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@nibo0602

Kein eigenes Einkommen? Du meinst abgesehen von der Witwenrente und drei Vierteln der Mieteinnahmen aus der vermieteten Wohnung?

Dazu eine selbst bewohnte Eigentumswohnung, also keine Mietzahlung und 1.300,-€ Einkommen der Kinder plus 400,-€ Kindergeld? Ich verstehe die Verarmungssituation gerade nicht so richtig.

Und nein, Urlaub, Möbel, Kleidung etc. darfst Du nicht aus dem Erbe der Kinder bezahlen. Verwalten heisst nicht ausgeben, sondern anlegen.

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@nibo0602

Bei mietfreiem Wohnen ..... das sollte dicke ausreichen, um dann den Unterhalt für die Kinder zu finanzieren, ohne an irgendwelche Reserven - Ersparnisse aus deren Erbe herangehen zu müssen. Denke daran - Du ! musst Deinen Kindern irgendwann über ihr Erbe Rede und Anwort stehen. Und glaube mir ( Erfahrung ) solche Fragen werden kommen.

Wie alt sind die Kinder?

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@Andri123

Einkommen habe ich nicht, weil ich knappe 3 Monate nach dem Tod meines Mannes einfach noch keine Zeit hatte, mich zu bewerben.

Ich meinte, weil ja die Kinder bald erwachsen sind, also mir dann nur noch die Hälfte der Mieteinnahmen und meine (nicht grade üppige) Witwenrente bleibt, wenn ich jetzt alles aus meinem Erbe hätte bezahlen müssen.

Aber warum darf ich denn nicht den Urlaub teilweise mit dem Erbe der Kinder bezahlen?

Früher sind wir ja quasi mit diesem geld auch in den Urluab gefahren (als noch nicht das Erbe war)

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@Andri123

Wobei die laufenden Mieteinnahmen ( Anteil der Kinder ) sogar für den Unterhalt der Kinder eingesetzt werden dürfen .

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@wilees

Die Kinder sind 14 und 9.

Ich hatte jetzt schon Angst bekommen, weil mich der Bekannte so dermaßen verunsichert hatte, weil er gesagt hat, dass HWR + KG + Mieteinnahmen + Erbe der Kinder alle nicht verwendet dürfen.

Aber wenn die Kinder erwachsen sind, deshalb HWR + KG wegbrechen und ich dann keinen Job mehr bekomme, siehts schon ziemlich mau aus :-( Weil meine Rente würde ich auch noch nicht bekommen, wenn die Kinder beide erwachsen sind. Aber mit dann 60 findet man halt auch nicht mehr so leicht was

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@Andri123

Bei den 600-700 Euro pro Kind sind HWR + KG + Anteil der Mieteinnahmen dabei

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@nibo0602

Ich nehme mir mal die Freiheit auf die Statistik zu verweisen ......

https://www.familie.de/familienleben/eltern/wie-viel-kosten-kinder/

So viel kostet ein Kind:

Schulkinder bis 12 Jahre = 7200 Euro im Jahr

Teenager bis 18 Jahre = 8400 Euro im Jahr

und zwar incl. Wohnkostenanteil

Wenn die Kinder erwachsen sind .... musst Du sie auch nicht mehr unterhalten. Zudem HWR bekommt ein "Kind" soweit es sich in einer Ausbildung befindet bis zum vollendeten 27. !! Lebensjahr, Kindergeld bis zum 25. Lj.

und Deine Kinder sind alt genug, dass Du Dir absehbar einen Job suchen kannst. Erst einmal nur einen Minijob, bis die Kinder im Trauerprozess ein Stück weiter sind. Schaue bitte gut hin, ob sie möglicherweise therapeutische Unterstützung / Begleitung benötigen - auch bei Dir selbst. Manchmal wird dies auch erst Jahre später wieder akut.

Übrigens Einkommen aus Auszubildendenentgelt wird nicht auf die HWR angerechnet.

https://www.unterhalt.net/blog/soziales/halbwaisenrente.html

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@wilees

Stimmt, du hast Recht!

Danke für die vielen Antworten, jetzt bin ich gleich nicht mehr so beunruhigt ;-)

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@nibo0602

Viel Glück .... ich kann in etwa / recht gut nachvollziehen, was Du und Deine Kinder zur Zeit durchleben

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Hi, du hast schon gute, richtige Antworten bekommen. Ich habe aber den Eindruck das zum Teil aneinander vorbei (geredet) geschrieben wird.

Das Erbe der Kinder ist deren Anteil des Ersparten und der Anteil der Immobilien. Das ist das Erbe.

Die HWR u. das Kindergeld ist kein Erbe und kann ohne weiteres für den Unterhalt(Kleidung, Geschenke, Urlaub) verwendet werden. Auch die Familienwohnung kann, m.E., ohne irgendwelche Mietausgleiche von euch bewohnt werden.

Warst du auch Eigentümer der Immobilien? Dann gehörten sie dir schon zu 50%, dein Mann hat dann nur seinen 50%igen Anteil an Euch vererbt. Gehörte das Bankkonto auch dir? Gehörte dir also davon auch schon ein Teil, nachweislich?

Immobliliengeschäfte kannst/darfst du nicht ohne Genehmigung machen. Das Sparvermögen (der Kinder) kannst du u.U. für z.B. Anschaffungen für das jeweilige Kind nutzen (Fahrrad, Führerschein etc.). Nachweise behalten!

Danke!

Eigentümer der Immobilien bin ich zum Glück!

Eigentümer des Kontos war ich leider nicht, wir wollten es schon seit Jahren alles zusammenführen :-(

Ich habe nicht vor, Immobiliengeschäfte zu machen.

Unter welchen Umständen kann ich das Erbe der Kinder für Anschaffungen (Fahrrad, Führerschein, ...) nutzen?

Insgesamt bin ich jetzt aber nicht mehr beunruhigt und bin auch nicht daruaf angewiesen ohne lange Trauerphase gleich einen gut bezahlten Job zu finden!

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@nibo0602

Du hast, bis die Kinder 18 sind, die übliche Vermögenssorge für die Kinder, wie für jedes andere "Sparbuch/Geld" auch. Wie vorher. Machmal haben Kinder doch Sparbücher weil die Großeltern immer wieder Geld geben oder die Paten usw.. Diese Geld gehört den Kindern und du kannst Ihnen erlauben damit z.B. einen Führerschein zu bezahlen oder ein besonderes Fahrrad oder so. Das sind ganz übliche Vorgehensweise und solange niemand anderes(Vormund) involviert ist, brauchst du auch nicht fragen. Nur später ggfs. den Kindern Rechenschaft ablegen.

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Für große Entscheidungen sollte ein Ergänzungspfleger bestellt werden.

Das kannst Du selbst in die Wege leiten, in dem Du z. B. einen Taufpaten beim Familiengericht dafür vorschlägst.

Wenn es mal darum geht z. B. die Bankguthaben derKinder für eine Hausreparatur zu verwenden (also natürlich anteilig für deren Viertel), dann hast Du Sicherheit, wenn der Ergänzungspfleger das absegnet.

Die Renten der Kinder kannst u natürlich im Rahmen der elterliche Sorge verwenden, ebenso die anteiligen Mieteinnahmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dankeschön!

Und wie meinst du den 3. Absatz?

Muss ich jetzt dann also immer den Ergänzungspfleger anrufen und ihn fragen, ob er es mir erlaubt, Geld von den Konten der Kinder für die Reperatur zu verwenden?

Und was wäre denn der Fall, wenn ich zum Beispiel für die Kinder Weihnachtsgeschenke oder Klamotten kaufe? Brauche ich da auch den Ergänzungspfleger?

Ach ja, noch was: Wird auf jeden Fall so ein Ergänzungspfleger bestellt, auch wenn ich von mir aus niemanden auswähle?

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@nibo0602

en Ergänzungspfleger brauchst Du, wenn es um ernsthafte Beträge geht, also im 4-stelligen Bereich.

Und ja, wenn Du nicht an den Ergänzungspfleger denkst, könnte Dir einer vom Gericht vor die Nase gesetzt werden. Oder aber Du hast in einigen Jahren ein echtes Problem, wenn Du Ärger mit einem gerade 18 gewordenen Teenager hast, der dann sagt "Mama, dann weise mal nach, was Du aus den 20.000,- die ich von Papa geerbt habe und von denen noch 2.000,- da sind. Dann hast Du ein Problem, aber nicht, wenn die Genehmigungen vom Ergänzungspfleger vorhanden sind.

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@nibo0602

Was sind denn das für Fragen 😴

Wolltest du die Weihnachtsgeschenke für deine Kinder von ihrem eigenen Erbe bezahlen ❓ Quasi, wenn es kein Erbe zu verteilen gäbe, gibt es in Zukunft auch keine Geschenke...... 🤔

Den Ergänzungspfleger musst du nur hinzuziehen, wenn es um den %ualen Immobilien Erbanteil der Kinder geht, wenn z.B. notwendige Bauarbeiten/Reparaturen zur Werterhaltung der Immobilie anfallen.

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@Gaenseliesel

Natürlich hätte es ohne Erbe auch Geschenke gegeben.

Das war nur ein Beispiel.

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