Nach neuer WC Schüssel Einbau nach 30 Jahren jetzt Baustelle?

3 Antworten

Die Instandhaltung / -setzung maroder Wasserleitungen & Co gehen sämtlich zu Lasten des Vermieters.

Mein Rat - mache Bilder vom Zustand des Badezimmers und einen Schadenbericht und wende Dich ratsuchend an einen Mieterbund - oder wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast an einen Recchtsanwalt.

Die Instandhaltung / -setzung maroder Wasserleitungen & Co gehen sämtlich zu Lasten des Vermieters.

Die Kosten der Fehlersuche einer reklamierten Undichtigkeiten nach eigener, laienhaften Verbastelung der bis dahin funktionierenden, in die Jahre gekommenen Sanitärinstalltion nicht. Und genau die ist Gegenstand der Rechnung :-)

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An der Sanitärinstalltion eures Vermieters habt ihr schlicht nichts eigenmächtig zu fummeln. Und wenn man keine Ahnung hat, was man da macht und es zu Undichtigkeiten kommt, hat man die Fehlersuche auch zu bezahlen. Insbes. dann, wenn man die als Notfall beauftragt und 700 EUR Kosten verursacht.

Auch die Neuinstalltionskosten zahlt ihr vollständig selbst, da der Vermieter ein funktionstüchtiges WC-Becken, aber kein modernes, reinweißes oder sauberes schuldet :-O

Und das kann man durchaus an die alten Rohre und Ventile anschliessen ohne dass es dabei zu Undichtigkeiten kommt.

Da solltest Du wirklich einen Mieterverein aufsuchen.

Ich stell mir jetzt mal vor, ich wäre eine nicht besonders spendable Vermieterin, erhalte dafür aber seit 30 Jahren auch keine übermässig hohe Miete.

Da kommt ein Mieter daher und bastelt ohne Fachkenntnisse an den bis dahin funktionierenden Sanitäranlagen herum und ich als Vermieter soll dann 700,-€ bezahlen und noch weitere Kosten auf mich nehmen. Warum sollte ich das tun?

Vor dieser Bastelaktion gab es ja keinen Wasserschaden, also waren die Rohre und Dichtungen bis dahin offenbar nicht defekt. Ich würde vielleicht sogar behaupten, dass Schäden vom Mieter verursacht wurden. Ausserdem hätte ich keinen teuren Notdienst in Anspruch genommen, sondern geplant die Erneuerung zum Normaltarif beauftragt, wenn ich Anlass gehabt hätte.

Ohne fachliche Beratung wirst Du da gar nichts vom Vermieter bekommen. Auseinanderzudröseln wäre nun, welcher Anteil an den Kosten evtl. auf den Vermieter übertragbar wäre, wenn der Klempner oder ein Gutachter wirklich einen Reparaturbedarf feststellt, der ohnehin in Kürze sich offenbart hätte.