Eigentümer:   Herr Fred Z., wohnhaft im Sauerland (zu je ½ Anteil)

                        Frau Elfi L., wohnhaft ehemalige DDR (zu je ½ Anteil)

Mein Lebensgefährte ist gemeinsam mit seiner Schwester zu je ½ Anteil eingetragener Eigentümer eines Grundstücks mit einem Wohnhaus. Das Grundstück befindet sich in der ehemaligen DDR. Das Haus ist vermietet an den Stiefbruder.

Es werden monatliche Mietzahlungen i.H. von 450,00 € seitens des Jobcenters auf ein Mietkonto gezahlt. Das Mietkonto ist auf beide Eigentümer angelegt, beide haben Zugriff. Halbjährlich geht immer ein gleicher Betrag an die Eigentümer

Jetzt geht es um die jährliche Steuererklärung, da müssen ja die Einnahmen aus Vermietung bzw. Verpachtung berücksichtigt werden. Meine Frage: Muss jeder Eigentümer in seiner Steuererklärung die Einnahmen aus der Vermietung geltend machen oder macht ein Eigentümer den gesamten Betrag gelten