Mit Grundsicherung Haus vermieten?

Hallo zusammen :)

Ich, 33, beziehe Grundsicherung und könnte jetzt von meiner Oma ein Haus alleine erben. Mein Vater und mein kleiner Bruder wohnen in dem Haus. Mein Bruder würde auf seinen Erbteil verzichten, wenn ich ihm dafür zusichere, dass er lebenslanges Wohnrecht bekommt und ich mit den Mieteinnahmen, welche ich von ihm und unserem Vater erhalten würde, das Haus fertig baue und saniere. Es ist derzeit eine ziemlich große Baustelle (kein Fußboden drin, Heizung geht nicht, Wände müssen verputzt werden, Garten muss gemacht werden etc.)

Das Problem ist, das Amt würde meiner Kenntnis nach aber die Miete als Einkommen anrechnen auf meine Grundsicherung. Und weil ich nicht in dem Haus wohne, müsste ich dies so oder so verkaufen, oder? (Ich will nicht dort einziehen wegen Schwierigkeiten mit meinem Vater)

Die Frage, die sich mir stellt ist: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich die Mieteinnahmen z.B. durch einen Vertrag mit meinem Bruder so regeln kann, dass das Amt mir dies nicht als Einkommen anrechnen kann und dass ich das Haus auch nicht verkaufen muss? Weil ich durch den Erbverzicht meines Bruders dann z.B. vertraglich daran gebunden wäre bezüglich Miete und nicht verkaufen dürfen.

Ich hoffe, ich konnte dies halbwegs verständlich erklären. Ich weiß echt nicht weiter :(

Vielen Dank im Vorraus!

Lieben Gruß

Jessy

Einkommensanrechnung, Erbe, Grundsicherung, Haus, Immobilien, Mietvertrag, Vermietung.
Sozialamt verlangt wegen zu viel genehmigter Heizkostenpauschalen in 2016 von mir einen hohen Betrag zurück. Was kann ich tun?

Ich beziehe einen Mini-Betrag an Grundsicherung zu meiner kleinen Rente. Vor Wochen legte ich dem Kreisamt die NK-Abrechnung 2016 meines Vermieters vor und bin jetzt zur Anhörung vorgeladen, weil hier angeblich wegen zu viel berechneter Heizkostenpauschalen in 2016 ein hohes Guthaben aus Grundsicherungsleistungen entstanden sein soll, das nun von mir zurückverlangt wird.

Genaue Erklärung: Meine Tochter und ich haben ein NK-Guthaben 2016 beim Vermieter in Höhe von 111,92 Euro erwirtschaftet (wie immer wenig geheizt), welches dieser nun auf mein Konto überweisen wird. Dieses Guthaben wird von den Ämtern (Kreis für mich und Jobcenter für meine Tochter, deren Mini-Ausbildungsvergütung von dort etwas aufgestockt wird) eingefordert, wovon jedes Amt die Hälfte beansprucht. Mir wurden vom Kreisamt an Betriebskosten in 2016 insgesamt 1.256,43 Euro zur Verfügung gestellt. Meine Abrechnung ergab einen höheren Betrag, weswegen hier eine Nachzahlung von 95,04 Euro fällig wird. Bei den Heizkosten wurden für 2016 Pauschalen von 1.058,52 berücksichtigt, unsere Heizkosten betrugen aber nur 716,61 (also Guthaben von 341,91 Euro). Die Nachzahlung der Betriebskosten abzüglich des Heizkostenguthabens ergeben insgesamt ein Guthaben von 246,87 Euro, welches aus Grundsicherungsleistungen entstanden ist und somit der Kreisstadt zusteht. Die von mir demzufolge zu Unrecht bezogenen Grundsicherungsleistungen werden von mir nun zurückgefordert.

Ich soll mich dazu äußern. Was soll ich denn dazu sagen? Ich habe die Berechnungen ja nicht gemacht. Ich wollte wie immer sparen und habe die Heizung nicht allzu viel aufgedreht, um dem Staat nicht unnötig auf der Tasche zu liegen. Nun bekomme ich meine Strafe dafür. Außerdem vermute ich, dass das gleiche Spielchen nun auch noch mit meiner Tochter gemacht wird, denn die vor Wochen beim JC eingereichte NK-Abrechnung wurde bisher von dort noch nicht kommentiert. Aber wenn das Kreisamt schon solche Berechnungen aufmacht mit diesen horrenden Nachforderungen, wird das andere Amt da wohl nachziehen, weil von dort vielleicht auch zu viel Pauschalen berücksichtigt worden sind. Wenn ich mir nun vorstelle, die fordern von meiner Tochter jetzt auch noch um die 250 Euro nach, dann müssen wir zusammen ca, 500 Euro zurückzahlen.

Ich bezahle beim Kreis seit geraumer Zeit immer noch mein Guthaben aus 2015 zurück, was intern verrechnet wird. Im Grunde bezahle ich seit ewiger Zeit an dieses Amt mehr als mir von dort ausgezahlt wird. (Mir werden jeden Monat 20 Euro intern verrechnet, bekomme nur ca. 6 Euro - manchmal sogar weniger - ausgezahlt). Ich möchte auf jeden Fall gegen den kommenden Bescheid Widerspruch einlegen, aber mir fällt keine Begründung ein, denn ich glaube schon, dass dem Amt dieses Geld zusteht, obwohl ich ja nichts dafür kann, was die im Amt da als Pauschalen festsetzen, die sich ja logischerweise aus dem Jahr davor ergeben haben. Was kann ich tun?

Grundsicherung, Mietrecht, Sozialamt
Nebenkosten bei Grundsicherun

Auf Grund meiner kleinen Rente bekomme ich seit 2009 Grundsicherung.Als ich wegen einer großen Nachzahlung mit der Nebenkostenabrechnung zum Amt ginge,bekam ich die Antwort, die Nebenkostenabrechnung wäre zu spät eingereicht worden, deshalb bekäme ich diesbezüglich auch keine Hilfe.Also war die Nebenkostenabr. nicht von großer Bedeutung.Zwei meiner Freundinen, die arbeiten und Grundsicherung bekommen, sagten mir, daß sie noch nie und auch noch nie vom Amt verlangt wurde, die Nebenkostenabrechnung einzureichen. Bei einer Dame,war auch beim Amt sichtbar, auf Grund der Kontoauszüge sichtbar, daß sie Nebenkosten vom Vermieter zurückbekommen hatte.Das Sozialamt verlangt daraufhin keine Rückzahlung und es war so in Ordnung.Seit 2010 wohne ich in einer kleinern Wohnung und ich bekam jetzt eine Rückzahlung vom Mieter.Da auch vom mir nie eine Nebenkostenabrechnung verlangt wurde, habe ich dies dem Amt auch nie mitgeteilt.Ich denke aus dem Aussagen meiner Freundinen die immer etwas zurückbekommen haben und auch nie dazu aufgefordert wurden und aus dem Grund, daß ich vonmeine Miete sowie Nebenkosten viel selber bezahledaß ich dies nicht zu melden brauche.Der reine Strom,das ist klar,aber auch der Strom des Untertischbeuler zum Spülen, sowie der Strom des Durchluferhitzer fürs Bad bezahle ich selberTrotzdem die ja wohl zu den Nebenkosten gehören. Nebenkostenabrechnung gehören.Privare Hftpflichtver-sowie die Hausratversicherung übernimmt auch das Amt. Die Sterbeversicherung nicht.Ich bin 65 Jahre alt und bin seit einigen Jahren Frührentnerin mitBehindertenausweis. Ich habe ca 43 J. hart gearbeitet und konnte dann nicht mehr. Die Knoxchen sind total verschlissen,Mir wurde gekündigt, trotzdem ich unkündbar war.Es war mir nicht bekannt. Sonst hätte dieses öffentliche Amt, bis zu Beginn der regulären Rente mit der LVA mein volles Gehalt zahlen müssen und ich heute nicht so finanziell überwacht würde.Ich lebwe heute von ca. 180.00 € im Monat.Mal ein paar Schuhe od sonstige Kleidungsstücke kann ich mir nicht erlauben. Auch wenn es billige sind.Nichts gegen Hartz 4 Empfänger. Es sind viele, die gerne arbeiten würden od. so wie ich unverschuldet in Not geraten sind.Denen steht sicherlich Hilfe zu.Aber die nicht arbeiten wollen, bekommen mehr als ich. Ich muß, aus gesundheitlichen Gründen dringend schwimmen gehen. Finanziell nicht möglich.Ich bin aber jetzt , glaube ich, zu sehr abgewischen, von meiner Frage, muß ich meine Rückzahlung aus den Nebenkosten dem Amt angeben? Ich bin immer der Annahme gewesen und bin es auch noch, nein.Ich möchte aber auf Nummer sicher gehen. Ich bin aus welchen Gründen auch immer, ich weiß es nicht, etwas unsicher geworden.Wäre aber auch ungerecht. Wäre dankbar für eine Antwort und grüße alle.

Grundsicherung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung