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Sozialhilfeempfänger - Grabpflegekosten vermeiden?

Hallo,

ich bin Sozialhilfeempfänger und werde demnächst als Bestattungskostenpflichtiger die Bestattung eines nahen Angehörigen übernehmen müssen.

An sich ja kein Thema, da ich einen Antrag auf Sozialbestattung stellen werde und dieser auch bewilligt werden wird.

ABER: nicht enthalten sind die nicht unerheblichen Kosten der verpflichtenden Grabpflege für einen Zeitraum von 25 Jahren. Das sind mehrere Tausend Euro (im günstigsten Fall). Gemäß höchstrichterlichem Urteil sind diese Kosten nicht Teil der Sozialbestattung, ich kann mich aber auch nicht selbst um die Grabpflege kümmern, da ich 600 KM entfernt lebe.

Was mache ich denn jetzt? Der einzige Ausweg ist wohl, dass ich die Bestattung nicht selbst veranlasse. Dann muss und wird die Gemeinde eine Notbestattung / Bestattung von Amts wegen veranlassen und diese erfolgt in einem Massen- / Reihengrab, wo keine Grabpflegekosten anfallen (da Rasenfläche). Den Kostenbescheid würde ich dann beim Sozialamt einreichen und Antrag auf Sozialbestattung stellen. Wird aber vielleicht 1-2 Jahre dauern, bin ich den Kostenbescheid erhalte.

Ich denke, das ist finanziell die beste Lösung. Ich bin zwar zur Übernahme der Kosten verpflichtet, nicht jedoch auch dazu, die Bestattung selbst zu organisieren. Es ist mein gutes Recht, hier die Gemeinde tätig werden zu lassen. Am Ende spart der Steuerzahler sogar kräftig Geld, da eine Amtsbestattung erheblich (!) günstiger ist als eine privat veranlasste.

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Unterlagen im „Original"?

Problem

  1. -Ich habe beim Amt eine Schweigepflichtentbindung eingereicht, in welcher meine Signatur ,digital' war.
  2. -Alle anderen Felder waren ebenfalls auf dem PC ausgefüllt.
  3. -Ich wurde vom Amt darüber informiert, die Unterlagen im „Original" mit einer handlichen Unterschrift einzureichen.
  4. -Ich habe die Unterlagen mit einer handlichen Unterschrift versehen.
  5. -Das Datum wurde ebenfalls angepasst und per Hand geschrieben.
  6. -Die Kopien wurden von mir eingescannt und per E-Mail an das Amt verschickt.

-Das reichte nicht.

Die Nachricht vom Amt:

-„Die Schweigepflichtentbindung muss von Ihnen im „Original" hier vorgelegt werden muss, da das Amt eine „Kopie" nicht akzeptiert.

-Ich bitte Sie daher, die von Ihnen unterzeichnete „Original"-Schweigepflichtsentbindung hier vorzulegen."

Frage:

-Was wird mit „Original" gemeint.

-Die Schweigepflichtentbindung wurde mir vom Amt nicht als ,beglaubigtes' ,Original' zugeschickt, sondern als E-Mail-Anhang, welches ich lediglich herunterladen und ,kopieren' kann. Entsprechend kann ich die Unterlagen dann lediglich als ,Kopien' einreichen.

[-Werden mit dem Begriff „Original" Unterlagen gemeint, welche ich alle per Hand ausfüllen muss, und per —>Briefumschlag
beim Amt einreichen muss. Es besteht das Gefühl, dass auch dies falsch sein wird.]

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Sozialhilfe in der dominikanische republik

Ich bin jetzt 64 Jahre alt und hatte beabsichtigt, hier in der Dominikanischen Republik mit meiner kleinen Rente von ca. 650 euro ein sorgenfreies Seniorenleben zu fuehren. Kleine Ersparnisse sollten über die Übergangszeit bis zur Rentenzahlung ab 1. Juli 2014 helfen. Dann kam alles etwas anders als geplant.... Eine 47 jährige dominikanische Lebensgefährtin raubte mir nach fast 3 Monaten des Zusammenlebens sämtliche Wertgegenstände Es folgte eine Anzeige wegen Misshandlung (ich habe niemals in meinem Leben die Hand gegen eine Frau erhoben) Meine restliche Barschaft ging dann für einen Anwalt weg Mehrfache versuche fuer Dominikaner oder Europäer zu arbeiten endeten in Nichtzahlung meines geringen Lohnes von weniger als 200 euro monatlich Letzte Anstellung war in einem "Tante Emma Laden", heißt hier "Colmado" und könnte als Kleinstminimarkt bezeichnung finden. Dort habe ich als alleiniger Angestellter das Geschäft geführt. 7 Tage die Woche von 9-13 und 16-22 Uhr. Lohn: 100 euro bei freier Unterkunft Das Geschäft wurde nach drei Monaten von einem Familienmitglied übernommen (Blut ist dicker als Wasser) und wurde nach einem Monat geschlossen. Lebe hier im Augenblick nur aufgrund der Hilfe von dominikanischen Freunden. Mit einer begrenzten Sozialhilfe von ca 200 euro monatlich kann ich bis zu meiner Rentenzahlung 2014 ueberleben und werde hier bleiben und nicht gezwungen sein in Deutschland ueber meine Minirente Sozialhilfe zu beziehen. Hat jeman eine Idee was ich machen kann? Zahlt die Deutsche Botschaft hier im Ernstfall meinen Rueckflug nach Deutschland?? Ich habe zwei Söhne, 21 und 24 die beide noch in der Ausbildung sind und finanziel nicht helfen können. Zudem habe ich zu beiden keinen Kontakt mehr seit ich Deutschland verlassen habe. Meine Eltern sind verstorben. Ich habe keine Geschwister. Würde mich freuen Information zu erhalten Gruesse aus der Dritten Welt

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