Preisausschreiben bei Grundsicherung?

2 Antworten

Hallo,

Die Freigrenze beträgt allgemein, so auch für Gewinnspiele, monatlich 100 Euro.

Vom Einnahmen zwischen 100 und 800 Euro werden 20 Prozent als Freibetrag angerechnet.

Vom Einnahmen zwischen 800 und 1200 Euro sind es noch 10 Prozent.

Danke für die Antwort

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@Ginaone

gern !

Nicht vergessen, jede Veränderung der Einnahmen muss dem Amt unaufgefordert mitgeteilt werden. Es gibt im persönlichen Umfeld genug Neider, die dem Amt solche "Zusatzeinnahmen" gern stecken würden.

Sozialbetrug ist kein Kavaliersdelikt !

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Hi @Gaenseliesel, ein netter kleiner oder auch größerer oder großer Gewinn ist ja jedem zu gönnen, aber ...

Bei - wie Gesetzgeber und Juristen es gerne ausdrücken - "anstrengungslosem Einkommen" gilt der Freibetrag wie bei Einkommen durch Arbeit leider nicht. Nur wenn man über die ersten 6 Monate mit der Anrechnung rüberkommt, hat man etwas von dem Gewinn. - Darüber waren schon viele finanzielle Hilfebezieher traurig. Die einen wollten Schulden abbezahlen, andere sich einen kleinen Traum erfüllen ... daraus wurde dann aber nichts. Und diejenigen, die trunken vor Glück schon einen Teil des Gewinns ausgegeben hatten, durften es dann in Raten zurückzahlen bzw. die Raten wurden bei den nächsten Grundsicherungszahlungen beinbehalten. - Naja, und der 200.000 Euro-Verschleuderer saß danach auf dem Trockenen ... hatte alles verschleudert, und Grundsicherung bekam er dann nicht mehr.

Also 100 Euro als "anstrengungsloses Einkommen" - also das geht ja ganz und gar nicht. Wo kämen wir denn hin, wenn finanziell arme Leute auch mal ein bißchen Glück hätten ...

Naja, bei den selbst darbenden Bundespolitikern und Richtern kann man ja für deren diesbezügliche Gesetze und Urteile Verständnis haben:

Abgeordnetenentschädigung

https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung

Bei dem, was die Bundesregierung zur Zeit leistet, sind die unterbezahlt mit den über 10.000 Euro monatlich.

Ich sehe gerade:

Diätenanpassung

https://de.wikipedia.org/wiki/Di%C3%A4tenanpassung

war mal das "Unwort des Jahres".

@Ginaone, für Dich:

https://www.youtube.com/watch?v=kQUJfpcSRQ0

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Hi Gaenseliesel,

lass mir ja täglich News zu Hartz IV & Co schicken. Dies trudelte nun in mein Mailkonto:

Geldgewinn bei Hartz IV – Dürfen Leistungsempfänger Lotto spielen? https://www.hartziv.org/blog/20190618-geldgewinn-bei-hartz-iv-duerfen-leistungsempfaenger-lotto-spielen.html

Die Sache mit den 100 Euro frei plus 20% (von 101 bis 1000 Euro) gilt also nur für Aufstocker (Ginaone, also diejenigen, die zu wenig in ihrem Job verdienen und zusätzlich aufstockend Hartz IV erhalten). - Nicht-Arbeitende gucken bei Gewinn in die Röhre, dürfen gerade mal ihren ganz aktuellen Einsatz für das Gewinnspiel absetzen.

Ausnahme die Sache mit dem Auto, siehe Artikel ...

Ginaone, vielleicht hat Dir ja der Song, gesungen von Beckenbauer, Spaß gemacht ...

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Es gibt verschiedene Arten von Grundsicherung:

- Arbeitslosengeld 2 = ALG II = Hartz IV gem. SGB II (SGB = Sozialgesetzbuch)

- Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung (SGB XII)

- Sozialhilfe (SGB XII)

Gib bitte künftig genau an, um welche Art von Grundsicherung es sich handelt. Denn oft kann man Dir nur dann verlässliche Antworten geben.

Vermutlich meinst Du die Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung.

Im folgenden leider ernüchternde Infos - bei jeglicher Grundsicherung geht es nicht um Glück, sondern um das Existenzminimum. Gewinne z.B. durch Gewinnspiele gehören zum "anstrengungslosen Einkommen", und das gönnen Gesetzgeber und Justiz den auf Grundsicherung Angewiesenen nicht bzw. höchstens bis zu 50 Euro im Jahr. Gemäß diesem Urteil sogar noch weniger:

Lottogewinn eines Empfängers von Sozialhilfe

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/201568-lottogewinn-eines-empfaengers-von-sozialhilfe

Zu demselben Fall im Hartz IV-Forum:

Meldepflicht bei Lottogewinn?

https://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/21766-meldepflicht-bei-lottogewinn/

und hier das Urteil:

Der unglückliche Lottogewinn - Anrechnung als Einkommen

https://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/der-unglueckliche-lottogewinn-anrechnung-als-einkommen/

Handelt es sich um einen höheren Gewinn, wird dieser auf 6 Monate aufgeteilt - siehe hier (unten in dem Artikel):

Jung, SGB XII § 82 Begriff des Einkommens / 2.6 Einmalige Einnahmen (Abs. 4)

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jung-sgbxii-82-begriff-des-einkommens-26-einmalige-einnahmen-abs4_idesk_PI13994_HI9498993.html

Das, was nach den sechs Monaten übrig ist, ist dann kein Einkommen mehr, sondern Vermögen. Grundsicherungsbezieher gemäß SGB XII haben ja einen Vermögensfreibetrag von 5.000 Euro. Bleibt noch mehr nach den sechs Monaten, lebst Du davon, bis Dein Vermögen auf 5.000 Euro abgeschmolzen ist. (Vermögensfreibetrag bei Hartz IV wird anders berechnet, wenn Du so googelst, hast Du die Info ganz schnell.)

Hast Du einen Mega-Gewinn und brauchst nie wieder Grundsicherung, wäre das ja wunderbar. Ist es aber logisch nachvollziehbar, dass Du irgendwann wieder Grundsicherung brauchst, darfst Du das Geld nicht verschleudern, aber Du musst auch nicht auf Grundsicherungsniveau leben. - Dazu ging ein krasser Fall durch die Presse:

Jobcenter: Verschwendung einer Erbschaft ist sozialwidrig

https://www.rechtsindex.de/sozialrecht/6314-jobcenter-verschwendung-einer-erbschaft-ist-sozialwidrig

Der Richter rechnete dem Verschwender vor, wie lange er hätte von den 200.000 Euro leben müssen: 7 Jahre und 7 Monate - das sind 7 x 12 + 7 = 91 Monate.

200.000 : 91 = 2.197 Euro monatlich.

Solltest Du mal das Glück haben, einen höheren Gewinn oder Erbschaft zu erhalten, und Du bleibst unter diesem Betrag bei Deinen Ausgaben, bist Du auf der sicheren Seite, denn Du kannst dann auf das Urteil hinweisen.

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Weil Du Grundsicherung beziehst, vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft (ich kann Dich ja nicht fragen, ob Du die willst, deshalb setze ich sie hier noch rein):

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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Und falls Du doch Grundsicherung gemäß SGB II = Hartz IV beziehst:

A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.