verlängerung der grundsicherung

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Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Grundsicherung nach 4. Kap. SGB XII auch ohne Antrag weitergewährt werden muss, da sich bei dem Klientel in aller Regel ja nix mehr ändert.

Es gibt die Vorschrift des § 44 SGB XII, wonach Grundsicherung für max. 1 Jahr zu bewilligen ist. Man hat nun daraus geschlossen, dass nach 1 Jahr die Anspruchsvoraussetzungen neu geprüft werden sollten. Das nennt sich dann nicht mehr Antrag sondern Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen. Danach müsste es ggf. wieder einen (befristeten) Neu-Bescheid geben.

Diese Überprüfung macht Sinn. Denn es könnte schon mal passieren, dass Oma ansonsten drei Jahre tot unterm Weihnachtsbaum sitzt und keiner merkts, weil alle Zahlungen und Lastschriften ungehindert weiterlaufen

blnsteglitz  18.11.2013, 15:49

keiner merkts

aber nur wenn alle Nachbarn standig eine verstopfte Nase haben........

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