bekomme zu meiner rente grundsicherung jetzt wollen sie mir wegen überzahlung monatlich 80 euro abziehen aber meine kosten sind nicht weniger?

2 Antworten

Leider sagst Du nicht, wodurch die Überzahlung entstanden ist?

Deshalb habe ich Dir mal einen Thread rausgesucht, der in seinem Verlauf so ziemlich alle Einspruchsmöglichkeiten - je nach vorliegenden Sachverhalt - aufzeigt. Also bis zum Ende lesen ..;-)

http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic98672.html

Grundsätzlich gilt aber Folgendes: Maximal - also im Extremfall - dürfen monatlich bis zu 30% der Grundsicherungsleistung (nicht anderer Leistungen) als Ratenzahlung einbehalten werden. Die Regel ist aber ein Satz bei 10%.

Außerdem kann das Amt auf die Rückforderung komplett oder teilweise verzichten, wenn dieses eine Härte für den Leistungsempfänger bedeutet - was, nahezu zwangsläufig, bei fast allen Grundsicherungsempfängern der Fall sein wird. Anzuwenden ist in diesem Fall  § 76 Abs. 2 des IV. SGB.

Um deine Rechte nicht unnötig zu verkürzen empfehle ich auf jeden Fall fristgerecht Einspruch einzulegen und (!) Überprüfungsantrag zu stellen. Das sorgt schon mal dafür, das keine Rechtskraft eintritt

Ändert sich nichts, scheue den Weg zum Sozialgericht nicht. Dafür gibt es spezialisierte Rechtsanwälte, die für einen Beratungsschein (erhältlich beim Amtsgericht unter Vorlage des Grundsicherungsbescheids) für Dich tätig werden.

Viel Glück!

Zur Rückforderung von Überzahlungen lies hier die Ausführungen

SGB X - Die Rückforderung von Sozialleistungen
http://tarneden-inhestern.de/rueckforderung-sozialleistung.html

Jürgen010 erwähnt ja schon den Beratungsschein, den hole Dir für 10 Euro beim Amtsgericht. - Google dazu mit

beratungsschein amtsgericht 10 Euro akademie

Mit dem kannst Du einen Fachanwalt für Sozialrecht
aufsuchen und Dich beraten lassen. - Mitbringen musst Du Deinen
Bescheid vom Jobcenter und ich meine auch Deinen Mietvertrag, naja
Ausweis sowieso, und die 10 Euronen.

Hier eine sehr gute Erklärung zum Beratungsschein:

http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

.

Im Bescheid findest Du die Frist, bis wann Du gegen den Bescheid

Widerspruch einlegen kannst. Spätestens an dem Tag muss der Widerspruch
beim Amt eingegangen sein. - Um die Frist zu wahren, lege folgenden
Widerspruch ohne Begründung ein, die reichst Du zeitnah nach. - Achte
darauf, dass Du beweisen kannst, dass der Widerspruch dort eingegangen
ist (Einschreiben bestätigt nur Eingang des Umschlags).

     Absender
     Datum

     Adresse

     Aktenzeichen ...
     Bescheid vom ...

     Sehr geehrte Damen und Herren,

     gegen obigen Bescheid lege ich hiermit

     W i d e r s p r u c h

     ein.

     Begründung folgt.

     Hochachtungsvoll
     (Deine Unterschrift)

Am besten persönlich abgeben und den Eingang auf einem mitgebrachten
Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen (reiche dem
Sachbearbeiter freundlich Dein Doppel: "Und hier brauche ich Stempel und Unterschrift.").

Oder nimm (außerhalb Deiner Familie / Bedarfsgemeinschaft) einen
verlässlichen Freund mit zur Post, der Dir im Falle eines Falles bezeugt, dass Du beim Postamt Umschlag mit dem Widerspruch darin aufgegeben hast. - Er muss gesehen haben, dass Du den Widerspruch in den Umschlag getan hast! - Brief per Einschreiben/Rückschein (!!) abschicken - unbedingt mit Rückschein, auch wenn's teuer ist!

.

Wenn Du in dieser Sache beim Jobcenter etwas klären willst, geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr).

.

Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem
mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen.
(Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben
rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen,
in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere
Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses
Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift
bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet
werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch,
eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie
eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene
Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden,
was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die
Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache
zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche
Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei
Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.