Nachzahlung einer Grundsicherung

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leider wirst du rückwirkend NICHTS bekommen, aber stell schnellstens den antrag denn erst ab dem tag der antragsstelllung bekommst du geld. du kannst die unterlagen noch nachreichen, aber der antrag als solcher muss laufen. dann geh zum sozialverband vdk. das kostet etwa 5,-€ monatsbeitrag und die stehen dir mit rat und tat zur seite. die stellen notfalls einen anwalt wenn du vor gericht musst. der link zum vdk ist folgender:

http://www.vdk.de

Hallo, grundsätzlich kann rückwirkend nichts gezahlt werden. Es gilt immer das Datum der Antragstellung. Ich würde auf alle Fälle beim Grundsicherungsamt vorstellig werden mit den vorhandenen Unterlagen. Von dort aus sollte eine genaue Prüfung der Sachlage erfolgen. Viel Erfolg. Gruß flocke12