Grundsicherung: warum wird der Kredit als Einnahme verrechnet ?

5 Antworten

Wenn die Höhe der Grundsicherung zu dem Zeitpunkt berechnet wurde, als Du die Rate noch selbst zahlen mussest, wurden diese 260€ als Ausgabe berücksichtigt. 

Nun ist es so, dass dieses Geld nicht mehr zu Deinen Ausgaben gehört und Dir nun als Einkommen angerechnet wird.

Das dürfte nicht sein, bitte Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Du müsstest allerdings nachweisen können, dass es zur Schuldendeckung verwendet wird wie geplant. Nebenbei solltest Du mit der Versicherung sprechen, evtl. können die die Zahlungen direkt an die Bank leisten.

hallo TOPWISSENinfo, Geld von der Versicherung direkt aufs Konto habe ich versucht, wollen die nicht machen. Genau,es ist nur zur Schuldendeckung, es geht aufs Konto und gleich wieder runter.

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@kuddel15

Verstehe.. Du bist deren Vertragspartner und um die Beweise zu sichern über Zahlungen, werden diese an dich geleitet. Als Einkommen aber sehe ich es nicht. Ich kenne jetzt spontan kein Gesetz diesbezüglich. Sollte es nicht genau geregelt sein, kommt es letztendlich stark auf den Richter an und diese sind auch nur Menschen wie wir alle. :) Hoffentlich sieht der Richter es genau so wie ich und du, wenns dazu kommen sollte...

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Tut mir wirklcih leid für Dich - weil ich weder im Gesetz noch als Urteil hierzu entwas gefunden hatte, fragte ich nach bei einer sehr kundigen Arbeitslosen-Initiative. Auch wenn Du Grundsicherung nach SGB 12 beziehst, sind diese Fälle ja ähnlich:

Das Amt darf es als Einkommen gegenrechnen, denn grundsätzlich könntest Du hast ja Zugriff dazu. Du könntest, wenn Du es wolltest, das Geld abheben und verbrauchen. Hättest Du gar keinen Zugriff dazu, könnte man es Dir nicht anrechnen. Du hast aber Zugriff zu dem Geld, indem Du es ja weiterleitest.

Ich weiß, das ist echt gaga! Denn Du kannst ja beweisen, dass Du das Geld an die Bank weiterleitest.

Die einzige Möglichkeit besteht für Dich, dass Du es doch schaffst, die Versicherung zu überzeugen, das Geld direkt an die Bank zu überweisen. Vielleicht lässt sich die Versicherung ja dazu zu bewegen, wenn sie zu dieser Sache ein Schreiben von dritter Seite bekommt, wie zum Beispiel von einer Sozialberatung, einer Rechtsberatungsstelle oder einem Anwalt.

Meine Empfehlungen:

► Geh zu einer Sozialberatung - google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößer2en, falls Deiner klein ist). - Dir werden so Beratungsstellen wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin. Trage Deinen Fall vor und frage, ob man von dort an die Versicherung schreibt.

► Geh zu einen Anwalt für Sozialrecht. Hole Dir dazu einen Beratungsschein für 10 Euro beim Amtsgericht. Google dazu mit

beratungsschein amtsgericht 10 Euro akademie

und klick an bei akademie.de. Mit dem Beratungsschein kannst Du dann einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und Dich beraten lassen. Bestenfalls ist der Anwalt bereit, an die Versicherung zu schreiben. - Mitbringen zum Gericht musst Du dann Deinen Bescheid vom Grundsicherungsamt und ich meine auch Deinen Mietvertrag, naja Ausweis sowieso, und die 10 Euronen.

► Falls Du in Hamburg wohnst oder arbeitest, geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit

öra hamburg dammtorstraße

Beratungsstellen für finanziell Arme in Bremen findest Du in den Ausführungen der akademie.de.

Ob es ähnliche Beratungsstellen an anderen Wohnorten gibt, ist mir nicht bekannt. Frage am besten bei Arbeitslosen-Initiativen vor Ort (oder dem nächstgrößeren Ort) nach, die müssten es wissen.

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Wenn Du die Angelegenheit nochmal im Grundsicherungsamt (GruSi-Amt) besprechen willst, geh auf keinen Fall alleine hin, sondern in Begleitung eines erfahrenen (!!) Beistands (dazu gleich mehr).

Lies meine ausführliche Info zum

Umgang mit Sozialbehörden

mit meiner Ergänzung darunter, um Schwierigkeiten beim Amt zu vermeiden. Und lade Dir die dort genannte Information

Legitmation eines Beistands

vom elo-forum runter: 

https://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden---zb-jobcenter-und-grundsicherungsamt 

Das Recht auf Begleitung durch Beistände / Ämterlotsen gilt für das Aufsuchen aller Behörden und behördenähnliche Einrichtungen.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. 

(Hier sind wir auf Finanzfrage.net, und mein Hinweis zum "Umgang mit Sozialbehörden" befindet sich auf Gutefrage.net, dort schreibe ich ebenfalls.)

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Es wurde schon berichtet, dass es manchmal half, nicht mit dem Sachbearbeiter, sondern mit dem Abteilungsleiter die Sache zu besprechen. - Wenn Du dies versuchen willst, mach das aber unbedingt erst NACH fachkundiger Beratung und natürlich in Begleitung solch eines Beistands / Ämterlotsen.

Ach ja, Du siehst an dem Text zu "Umgang mit Sozialbehörden", dass ich mich dabei viel auf Arbeitslose beziehe. Was für Dich zutrifft, erkennst Du leicht. - Wegen eines Beistands google mit Ämterlotse und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist).

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Sorry, in meiner Antwort oben der zweite Absatz ist teilweise Kuddelmuddel. Ich schrieb: "Du hast aber Zugriff zu dem Geld, indem Du es ja weiterleitest."

Natürlich meinte ich:

"Du hast aber Zugriff zu dem Geld, auch wenn Du es weiterleitest."

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Absurd ist das nicht. Du zahlst Schulden ab und Dein Vermögen erhöht sich so. Das soll eben nicht von der Allgemeinheit finanziert werden.

hallo Privatier59, verstehe ich nicht, die Allgemeinheit finanziert das doch überhaupt nicht, sondern die Versicherung die ich abgeschlossen habe und wofür ich Gebühren bezahlt habe schickt das Geld doch nur aufs Konto und wird gleich wieder von der Bank einkassiert. Ich bekomme das Geld doch überhaupt nicht in die Finger, das wird doch nur durchgeschleift. Würde die Versicherung das Geld gleich an die Bank schicken wäre ich doch auch außen vor. Der kasus knacktus ist halt nur das das Geld kurzfristig auf meinem Konto erscheint.

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Du schreibst ja selbst: „ Bevor das ganze Drama angefangen hat, hatte ich einen Kredit aufgenommen den ich problemlos mit 260 € abzahlen konnte. „ sprich aus Deinem Einkommen bezahlt wurde. 

Dann weiter: „ Bei Abschluss des Kredites hatte ich eine Restschuldversicherung abgeschlossen die im Ernstfall die Rückzahlung übernimmt. Das klappt auch einwandfrei.“ und inzwischen ist der Ernstfall eingetreten. 

„ … warum mir die 260 € die die Versicherung monatlich überweist als Verdienst beim Amt angerechnet werden.“ weil die Restschuldversicherung die Raten übernommen hat. 

Aber abgesehen davon würde ich an Deiner Stelle den Anspruch auf „Grusi“ noch einmal bewerten lassen.