Welchen Betrag (%) darf ich als Rentner mit Grundsicherung nach privaten Ebay-Verkauf behalten?

1 Antwort

verkaufe einfach, bewahre aber diese Nachweise für den Fall der Fälle gut auf ‼️

Bis zum Betrag der genehmigten Vermögensprüfung geht alles in Ordnung..... denn,

wird etwas aus den vorhandenen Besitz veräußert, handelt es sich um eine sogenannte Vermögensumwandlung.

In diesem Fall wird der Verkauf nicht als „Einkommen“ gewertet, weil die Verkaufsgegenstände bereits im Besitz des ALG II Beziehers waren und somit kein Gewinn erzielt wurde. ‼️