Darf Rentner mit Grundsicherung längere Zeit Freunde im Ausland besuchen?

3 Antworten

Was reden die Leute hier für einen Mist zusammen ???Hier mal ganz deutlich.Wir haben hier 2 Arten von Grundsicherungen. 1.Grundsicherung (Hartz4) Urlaub darf man machen. Allerdings muß man das mit dem Jobcenter abklären weil man dem Arbeitsmarkt für eine Vermittlung zur Verfügung stehen muß. Wo man seinen Urlaub verbringt ist dabei unerheblich, man solle für den Träger aber jederzeit erreichbar sein. 2.Grundsicherung (im Alter und Erwerbsunfähigkeit) hier kann ich Urlaub machen wann und wo ich will.Ich brauche den Urlaub auch nicht anzumelden, weil ohnehin die Anwesenheit nur bei Bedarf oder 1 x im Jahr wegen seines Weiterbewilligungs-Antrages verlangt wird. Hier sollte man allerdings die üblichen Vorsorgen treffen, an die man ohnehin gewöhnt ist. (Post-Nachsendeantrag ect)

Das Deutsche Grundgesetz gewaehrleistet die freie Bewegung aller Buerger innerhalb Deutschlands. Solange man mehr oder weniger an einem Ort lebt und reisen will, steht die Grundsicherung damit nicht im Konflikt. Es sieht aber oft so aus, als wenn die Begrenzungen fuer den Erhalt der Grundsicherung mit der Garantie der freien Bewegung im Konflikt sind. Leider wird das Grundgesetz oft vergessen oder manipuliert.....

mensch leute! einfach machen - es ist euer leben - wieviel jahre hat der rentner denn noch - fragen euch die korrupten politiker was sie machen duerfen? deutsche blinde gehorsamkeit - hoert auf damit

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In meinem Grundsicherungsbescheid steht:

" Anspruch auf Grundsicherung hat, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD hat.Bei längeren Auslandsaufenthalten von mehr als 2 Monaten wird der gewöhnliche Aufenthalt am Ort des Auslandsaufenthaltes begründet. Für diesen Zeitraum besteht kein Grundsicherungsanspruch. Sollten sie über einen längeren Zeitraum ins Ausland verreisen ist dies der Grundsicherungsbehörde vor Ausreise mitzuteilen. " Besser vorher informieren- ist sicherer.