Sozialamt Gartengrundstück liegt 400€ über dem Schonvermögen. Muss ich verkaufen?

4 Antworten

Den Garten den Kindern zu überschreiben bringt nichts wenn es als Schenkung oder gemischte Schenkung erfolgen soll, denn dadurch verarmst Du Dich selbst.

Ich würde Einspruch gegen den Bescheid erheben, mit der Begründung dass eine Erlösspanne von der Stadt genannt nicht mit dem Höchstwert angesetzt werden kann. Ausserdem gehe ich davon aus, dass dieses Grundstück als Schrebergarten genutzt wird - mit allen Vorteilen der teileweisen Selbstversorgung und dem positiven gesundheitlichen Einfluß durch den Aufenthalt und die Betätigung dort.

Zudm solltest Du dem Sachbearbeiter verklickern, wenn wirklich der Höchstpreis bei einem Verkauf erzielt werden sollte, dass dann sich höchstend der Bezug von Grundsicherung um einen Monat nach hinten verschiebt. Damit ist diese Forderung in jedem Fall unverhältnismäßig.

hildefeuer  09.07.2017, 11:50

Hätte allerdings auch den Nachteil das das Schonvermögen erschöpft ist und auch immer bleibt. Man kann also nicht mal ein paar Hundert Euro zurücklegen für Anschaffungen.

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Snooopy155  09.07.2017, 17:33
@hildefeuer

Er hat doch Kinder und damit gibt es doch verschiedene Lösungsansätze die auch legal sind.

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Juergen010  10.07.2017, 01:46

Stimme Snooopy155 zu.

Auf jeden Fall Einspruch einlegen und Überprüfungsantrag fristgetrecht stellen.

Ob es tatsächlich zulässig ist, den Höchstwert zur "fiktiven" Berechnung der Leistungen anzusetzen, wage ich zu bezweifeln, da eine Realberechnung erst bei positiven Geldzufluss erfolgen darf.

Im Übrigen darf die Grundsicherung, bis zum Geldzufluss nicht einfach gekürzt werden, da erst dann die Mittel zur Verfügung stehen. Vergleich dbzgl. auch: § 90 SGB XVI

M.E. ist, wenn überhaupt, mangels vergleichbarer Verkäufe, der Mittelwert minus X anzunehmen.

Erschwerend kommt hinzu, dass das Grundstück für einen etwaigen Verkauf, erst noch kostenpflichtig geschätzt werden muss.

Kongruent zur ALG2-Rechtsprechung müssten diese, zwangsläufig entstehenden Kosten (Gutachter, Makler, Anzeigenkosten, ggf. Notar), entweder von vorneherein abgezogen oder vom Leistungsträger vor Beauftragung eines Gutachters bezahlt werden - übrigens nicht als Darlehen.

Nichtdestotrotz kommt eine Härtefallregelung nur in Betracht, wenn es sich um ein bewohntes Grundstück handeln würde - da ist
§ 91 SGB XVI und auch die dbzgl. Rechtsprechung sehr eindeutig. ;-(

Von daher würde ich die Argumentation auch überwiegend auf die Unverhältnismäßigkeit abstellen.

Kleiner Tipp am Rande: Falls der Einspruch und der Überprüfungsantrag scheitern, auf jeden Fall vor´s Sozialgericht ziehen. Das ist kostenfrei und hat bis zu einem Endurteil aufschiebende Wirkung. ;-)

Bei der derzeitigen Überlastung der Sozialgerichte kannst Du locker mit 2-3 Jahren rechnen - alleine in der ersten Instanz. ;-)

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In diesem Fall könnte eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt das geeignete Mittel sein.

Hole Dir für 10 Euro beim Amtsgericht einen Beratungsschein. - Google dazu mit

beratungsschein amtsgericht 10 Euro akademie

Mit dem kannst Du einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und Dich beraten lassen. - Mitbringen musst Du Deinen Bescheid vom Sozialamt und ich meine auch Deinen Mietvertrag, naja Ausweis sowieso und die 10 Euronen.

Hier eine sehr gute Information zum Beratungsschein:

http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Falls Du in Hamburg wohnst oder arbeitest, geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit
öra hamburg dammtorstraße

Ganz wichtig - Fehler vermeiden:

Die 5 häufigsten Fehler bei der Antragsstellung zur Beratungshilfe
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-haeufigsten-fehler-bei-der-antragsstellung-zur-beratungshilfe_095194.html

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Falls Du in Hamburg wohnst, geh statt dessen zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit
öra hamburg dammtorstraße

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In dem Bescheid, den Du erhalten hast, ist eine Frist angegeben, bis zu der ein eventueller Widerspruch beim Sozialamt eingegangen sein muss. - Du kannst erstmal einen Widerspruch ohne Begründung abgeben, damit Du die Frist wahrst, die reichst Du zeitnah nach. - Achte darauf, dass Du beweisen kannst, dass der Widerspruch dort eingegangen ist (Einschreiben bestätigt nur Eingang des Umschlags).

A n f a n g

Absender

Adresse

Aktenzeichen ...
Bescheid vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen obigen Bescheid lege ich hiermit

W i d e r s p r u c h

ein.

Begründung folgt.

Hochachtungsvoll
(Deine Unterschrift)

E n d e

Am besten persönlich abgeben und den Eingang auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen (reiche dem Sachbearbeiter freundlich Dein Doppel: "Und hier brauche ich Stempel und Unterschrift.").
Oder nimm (außerhalb Deiner Familie / Bedarfsgemeinschaft) einen verlässlichen Freund mit zur Post, der Dir im Falle eines Falles bezeugt, dass Du beim Postamt Umschlag mit dem Widerspruch darin aufgegeben hast. - Er muss gesehen haben, dass Du den Widerspruch in den Umschlag getan hast! - Brief per Einschreiben/Rückschein (!!) abschicken - unbedingt mit Rückschein, auch wenn's teuer ist!

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Bei weiterem Beratungsbedarf (zum Beispiel Begründung des Widerspruchs) empfehle ich eine Sozialberatung. Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Auch in einer Arbeitsloseninitiative vor Ort wird man Dir dabei sicher helfen können.

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Wenn Du diesbezüglich etwas klären willst (auch wenn Du Schwierigkeiten bezüglich Abgabe des Widerspruchs befürchtest), geh auf keinen Fall allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr).

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Vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen (ALG 1 und
ALG 2 / Hartz IV) und Grundsicherungsbeziehern reingebe - Du wirst
leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände /
Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg
z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Das Sozialamt soll erst mal erklären, wie es auf diesen Betrag kommt (wetten, dass es keine plausible Erklärung hat).

Verpachte es doch an Deine Kinder für 50€ im Monat. Die zahlen Dir dann die 50€. Das Sozialamt wird Dir die Zahlungen um diese 50€ kürzen. Nutzen könnt Ihr es ja gemeinsam.

Impact  09.07.2017, 12:10

Und dann besitzt er es nicht mehr ?

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