Erbt Ehemann etwas vom Vermögen von Eltern der verstorbenen Ehefrau?

3 Antworten

OK, Basis ist die Ehefrau. Sie hat zwei Kinder aus erster Ehe und ist neu verheiratet.

Ihr Eltern haben ein handschriftliches Berliner Testament (ich gehe davon aus die Formvorschriften sind erfüllt).

Die Mutter stirbt.

Wegen des Berliner Testaments erbt alles deren Ehemann, der Vater der besagten Ehefrau. Die Tochter (Ehefrau) macht keine Pflichtteil geltend.

So, dann stirbt die Ehefrau. Das Erbe von den Eltern hat sie noch nicht. Also ist nur ihr eigenes Vermögen (soweit vorhanden) zu vererben. Das teilen sich der Ehemann (§§ 1371+1931 BGB) zur Hälfte und die beiden Kinder die zweite Hälfte, also je 1/4 (§ 1924 BGB).

Dann stirbt der Vater der inzwischen verstorbenen Ehefrau. Da die Tochter nicht mehr lebt, geht deren Erbanspruch auf deren Kinder über, also es geht je zur Hälfte an die beiden Kinder (§ 1924 BGB).

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort!

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ohne Testament.... gilt die gesetzliche Erbfolge ! Es erben sozusagen in 1.Linie immer die direkten blutsverwandten des Erblasser das Vermögen prozentual. Bei dem Nachlass des/der aus dieser Erbschaft verstorbenen Person, verhält es sich nicht anders, solange das Testament nichts gegensätzliches bestimmt.

(....meine rein subjektive Schlussfolgerung, bin keine vom Fach, Erbschaftsangelegenheiten !)

Zunächst einmal hängen diese 3 Erbfälle nicht zusammen. Sie werden nacheinander in der zeitlichen Reihenfolge abgehandelt.

Anscheinend geht es hier um 3 Generationen. Großeltern(Mutter der Ehefrau ist klar)

Vor allem ist mir nicht klar, wer der Vater ist, aus Generation der Großeltern oder Ehemann.

Fall 1 Mutter der Ehefrau: Erbe ist ihr Ehemann laut Testament. usw.

Der Vater der verstirbt, ist der Vater der Ehefrau also Generation Großeltern.

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