Hallo, und wertes Team.
Ich hatte noch immer angenommen, mein Anwalt schafft das. Nun kommen mir Zweifel, und ich brauche einen Rat.
Es geht um eine Kapitalanlage in Form eines Containerschiffes. Gezeichnet am 19.02.2007.
Strafanzeige zum 29.12.2016 gestellt, Verjährung durch eine unerlaubte Handlung zunächst ausgesetzt. Gemäß Vorgabe der Geschäftsbedingungen sowie den AGB im Kaufvertrag wurden diese von mir gezeichnet, und als voll inhaltlich verstanden, und zur Kenntnis genommen zu haben. Ferner wurde bestätigt, alle Unterlagen empfangen zu haben.
" So steht es geschrieben. „
Nach zirka drei Monaten wurde das besagte Emissionsheft per Postzustellung zugestellt, mit dem Vermerk, dass besagtes Containerschiff nicht der Zeichnung entspricht, sondern ein beigefügtes Foto. Nach Vorstellung des Bundesverfassungsgerichtes sind die Unterlagen sowie das Emissionsprospekt frühzeitig zu übergeben, und Irritation durch falsche bildliche Darstellung auf dem Deckblatt des Emissionsprospektes haben zu unterbleiben.
Ich betrachte diesen Vorgang nicht nur als eine unerlaubte Handlung, sondern als Vorsatz einer strafbaren Handlung.
Mein Anwalt hält sich zurück, und möchte zunächst die Insolvenz abwarten.
Ich bitte zunächst um einen kostenlosen Rat
Mit freundlichen Grüßen
KlausPeter